In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist die Entschädigungsleistung bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt – auch wenn sich der Schutz auf mehrere Personen erstreckt. Wann mehrere Schäden als ein Versicherungsfall gelten und welche Ansprüche etwa bei Vorsatz oder Kenntnis der Mangelhaftigkeit ausgeschlossen sind, lesen Sie hier.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Mehrere Versicherungsfälle als ein Versicherungsfall:
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
- auf derselben Ursache,
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere
- sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
- auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen.
Von der Versicherung ausgeschlossen:
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der Versicherung ausgeschlossen:
- Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
- Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
- Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
- Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben.
- Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung zahlt höchstens bis zu den Beträgen, die im Vertrag als Versicherungssummen festgelegt sind – und das gilt für jeden Versicherungsfall, unabhängig davon, wie viele Personen abgesichert sind. Hängen mehrere Schadenereignisse eng zusammen, werden sie als ein einziger Versicherungsfall behandelt. Bestimmte Ansprüche sind grundsätzlich vom Schutz ausgenommen, etwa wenn ein Schaden absichtlich verursacht wurde oder wenn jemand über die gesetzliche Haftung hinaus Verpflichtungen übernommen hat.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Leistung im Schadenfall?
Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt – auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Wann gelten mehrere Schäden als ein Versicherungsfall?
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten eingetreten ist, wenn sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem – insbesondere sachlichem und zeitlichem – Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen.
Sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden versichert?
Nein. Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Sind vertraglich über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Ansprüche gedeckt?
Nein. Haftpflichtansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen.
Können die genannten Ausschlüsse abweichend geregelt sein?
Ja. Die Ausschlüsse gelten, falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.