Mit dem Papierlos-Nachlass der Haftpflichtkasse in der Privaten Haftpflichtversicherung erhalten Sie alle Schriftstücke ausschließlich per E-Mail und sichern sich dafür 10 % Beitragsnachlass. Was dafür nötig ist, welche Rolle Ihre aktuelle E-Mail-Adresse spielt und wie Sie Ihr Einverständnis widerrufen können, erfahren Sie hier.
Wenn Sie sich für den Papierlos-Nachlass entschieden haben, erhalten Sie unsere Schriftstücke ausschließlich per E-Mail. Teilen Sie uns bitte immer mit, wenn sich Ihre E-Mail-Adresse ändert. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie alle unsere Schreiben erhalten.
Wenn uns eine alte oder fehlerhafte E-Mail-Adresse vorliegt:
- Wir erfragen bei Ihnen Ihre aktuelle E-Mail-Adresse.
- Können wir Ihre aktuelle E-Mail-Adresse nicht ermitteln, senden wir Ihnen unsere Unterlagen per Post zu.
- Der Papierlos-Nachlass entfällt dadurch und Ihr Beitrag erhöht sich.
Voraussetzung für den Nachlass ist neben Ihrer gültigen E-Mail-Adresse auch Ihre folgende Einverständniserklärung:
Ich bin damit einverstanden, dass Schriftstücke der Haftpflichtkasse unverschlüsselt per E-Mail an mich gesendet werden. Mir ist bekannt, dass mit dem Versand per E-Mail Sicherheitsrisiken verbunden sein können. Zum Beispiel:
- Bekanntwerden der Daten durch Zugriff Dritter
- Datenverlust
- Virenübertragung
- Übersendungsfehler
- Übersendungsausfall
Die oben genannten Risiken akzeptiere ich und gestatte der Haftpflichtkasse VVaG ausdrücklich, Daten per E-Mail an mich zu senden. Ich verzichte darauf, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, die sich gegenüber der Haftpflichtkasse VVaG aus der Nutzung des E-Mail-Versandes mittelbar oder unmittelbar oder aus einem Ausfall der E-Mail-Nutzungsmöglichkeit ergeben können.
Diese Erklärung können Sie jederzeit in Textform (z.B. E-Mail, Brief, Fax) für die Zukunft widerrufen. Dadurch entfällt der Papierlos-Nachlass (10%) und Ihr Beitrag erhöht sich. Unsere Schreiben erhalten Sie dann künftig per Post.
Was bedeutet das konkret?
Beim Papierlos-Nachlass verzichten Sie auf Post und bekommen die Unterlagen der Haftpflichtkasse stattdessen per E-Mail. Dafür geben Sie einmalig Ihr Einverständnis und halten Ihre E-Mail-Adresse aktuell. Als Dankeschön reduziert sich Ihr Beitrag. Ändern Sie Ihre Meinung, können Sie jederzeit wieder auf Post umstellen – dann fällt der Rabatt weg.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Papierlos-Nachlass?
Der Papierlos-Nachlass beträgt 10%.
Welche Voraussetzungen gelten für den Nachlass?
Voraussetzung ist eine gültige E-Mail-Adresse sowie Ihre Einverständniserklärung, dass die Haftpflichtkasse Ihnen Schriftstücke unverschlüsselt per E-Mail senden darf.
Was passiert, wenn meine E-Mail-Adresse veraltet oder fehlerhaft ist?
Wir erfragen bei Ihnen Ihre aktuelle E-Mail-Adresse. Können wir sie nicht ermitteln, senden wir die Unterlagen per Post. Der Papierlos-Nachlass entfällt dann und Ihr Beitrag erhöht sich.
Kann ich mein Einverständnis widerrufen?
Ja, Sie können die Erklärung jederzeit in Textform (z.B. E-Mail, Brief, Fax) für die Zukunft widerrufen. Dadurch entfällt der Papierlos-Nachlass (10%), Ihr Beitrag erhöht sich und Sie erhalten die Schreiben künftig per Post.
Welche Risiken sind mit dem E-Mail-Versand verbunden?
Möglich sind zum Beispiel das Bekanntwerden der Daten durch Zugriff Dritter, Datenverlust, Virenübertragung, Übersendungsfehler und Übersendungsausfall.