In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse bleibt der Versicherungsschutz für mitversicherte Angehörige auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers erhalten – etwa für den Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder unverheiratete Kinder. So läuft der Schutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin weiter und kann durch Einlösung der Beitragsrechnung fortgeführt werden.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Falle des Todes des Versicherungsnehmers (VN):
Für die folgenden Mitversicherten besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort:
- den mitversicherten Ehegatten des VN,
- den eingetragenen Lebenspartner des VN,
- unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des VN.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch einen der vorgenannten Mitversicherten eingelöst, so wird dieser VN.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt der Versicherungsnehmer, endet der Schutz für die mitversicherten Angehörigen nicht sofort. Ehegatte, eingetragener Lebenspartner sowie unverheiratete Kinder, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, bleiben bis zum nächsten Fälligkeitstermin des Beitrags weiterhin abgesichert. Löst einer dieser Angehörigen dann die nächste Beitragsrechnung ein, übernimmt er die Rolle des Versicherungsnehmers und der Vertrag läuft weiter. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Endet der Versicherungsschutz mit dem Tod des Versicherungsnehmers?
Nein. Für die mitversicherten Angehörigen besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des VN bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Für wen läuft der Schutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter?
Für den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des VN sowie für unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des VN.
Wie lange besteht der Versicherungsschutz fort?
Der Versicherungsschutz besteht bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wie wird ein Mitversicherter zum neuen Versicherungsnehmer?
Wird die nächste Beitragsrechnung durch einen der genannten Mitversicherten eingelöst, so wird dieser VN.