Mit der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind Sie ab den Produktlinien PHV Einfach Besser und Einfach Komplett auch dann abgesichert, wenn Sie im europäischen Ausland ein fremdes oder gemietetes Auto fahren und einen Unfall verursachen. Diese sogenannte Mallorca-Deckung greift subsidiär, sobald die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugs nicht oder nicht ausreichend zahlt.
In der Privathaftpflicht sind gewöhnlich keine Schäden durch das Führen eines Kfz mitversichert. Ab der Produktlinie PHV Einfach Besser und Einfach Komplett in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist allerdings die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuges subsidiär mitversichert.
Dies gilt wegen Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland eintreten, soweit nicht oder nicht ausreichend aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Kfz-Haftpflicht-Versicherung Deckung besteht.
Beispiel
Herr Noll mietet sich in seinem Italien-Urlaub einen Leihwagen. Er verursacht einen schweren Verkehrsunfall mit mehreren verletzten Personen. Die Haftpflicht-Versicherung des Leihwagenanbieters gewährt Versicherungsschutz nur in äußerst geringer Höhe. Den diese Summe übersteigenden Schaden kann der Versicherungsnehmer ab der Produktlinie PHV Einfach Besser und Einfach Komplett absichern.
1. Mitversicherter Umfang:
Mitversichert gilt im Tarif Einfach Besser und Einfach Komplett – abweichend von A. III. – die gesetzliche Haftpflicht als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs wegen Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland (einschließlich den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira) eintreten, soweit nicht oder nicht ausreichend aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht. Ausgeschlossen bleiben Schäden außerhalb Europas.
2. Als Kraftfahrzeuge gelten:
- Personenkraftwagen,
- Krafträder,
- Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht
soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern.
3. Nicht anwendbare Ausschlüsse:
Für diese Kfz gelten nicht die Ausschlüsse in Ziff. 3.1 (2) AHB und in Ziff. 4.3 (1) AHB.
4. Berechtigter Fahrer:
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der VN ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
5. Fahrerlaubnis und Fahrtüchtigkeit:
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der VN ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Der VN ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
6. Subsidiarität:
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, so gilt der Versicherungsschutz dieser Privat-Haftpflichtversicherung im Anschluss an die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Fährst du im europäischen Ausland ein fremdes Auto – etwa einen Mietwagen – und verursachst einen Schaden, springt diese Deckung ein, wenn die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugs gar nicht oder nur mit einer geringen Summe zahlt. Der Schutz gilt zusätzlich zur Versicherung des Fahrzeugs und greift erst nach dieser. Voraussetzung ist unter anderem, dass du das Fahrzeug mit Erlaubnis, mit gültiger Fahrerlaubnis und in fahrtüchtigem Zustand nutzt. Verfügbar ist der Baustein ab den Produktlinien PHV Einfach Besser und Einfach Komplett.
Häufige Fragen
Ab welcher Produktlinie ist das Führen fremder Kfz im Ausland mitversichert?
Die gesetzliche Haftpflicht als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs ist ab der Produktlinie PHV Einfach Besser und Einfach Komplett subsidiär mitversichert.
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt für Schäden auf einer Reise im europäischen Ausland, einschließlich der Kanarischen Inseln, der Azoren und Madeiras. Schäden außerhalb Europas bleiben ausgeschlossen.
Welche Fahrzeuge sind erfasst?
Als Kraftfahrzeuge gelten Personenkraftwagen, Krafträder sowie Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht, soweit sie zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind. Der Schutz erstreckt sich auch auf das Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern.
Was passiert, wenn die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugs bereits zahlt?
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, gilt der Versicherungsschutz dieser Privat-Haftpflichtversicherung im Anschluss an die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung – also nur, soweit nicht oder nicht ausreichend Deckung besteht.
Welche Voraussetzungen muss der Fahrer erfüllen?
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden. Es darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.