Mit der Exzedentenversicherung der Haftpflichtkasse lässt sich eine bereits bestehende Private Haftpflichtversicherung – auch bei einem anderen Versicherer – zeitlich befristet um eine vereinbarte Versicherungssumme oder bestimmte Leistungen aufstocken. Erfahren Sie, wann der Ursprungsvertrag Vorrang hat und wie die Deckung greift.
Bei der Privaten Haftpflichtversicherung Haftpflichtkasse kann eine solche Exzedentenversicherung in der Privaten Haftpflichtversicherung vereinbart werden.
Der bei einer anderen Versicherungsgesellschaft bestehende und im Versicherungsschein explizit genannte Ursprungsvertrag geht diesem Exzedenten-Privathaftpflicht Versicherungsvertrag vor.
Besteht der Ursprungsvertrag nicht, nicht mehr oder ist er unwirksam, wird Versicherungsschutz insoweit gewährt, als die Deckung über den im Versicherungsschein genannten Ursprungsvertrag hinausgehen würde.
Ausgeschlossen bleiben alle Risiken, welche vom Ursprungsvertrag gedeckt sein würden.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen vereinbarten Bestimmungen.
Im Tarif Einfach Komplett gilt eine beitragsfreie Exzedentendeckung bis zu 12 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Eine Exzedentenversicherung ist eine Aufstockung: Sie legt sich über einen bereits bestehenden Vertrag und greift dort, wo dessen Deckung endet. Der ursprünglich abgeschlossene Vertrag bleibt dabei die erste Anlaufstelle. Fällt dieser weg oder ist er unwirksam, springt die Exzedentendeckung in dem Umfang ein, in dem sie über den Ursprungsvertrag hinausgehen würde. Was genau abgesichert ist, steht im Versicherungsschein und seinen Nachträgen.
Häufige Fragen
Was ist eine Exzedentenversicherung?
Sie stockt eine bereits vorhandene Versicherung – gegebenenfalls bei einem anderen Versicherer – um eine vereinbarte Versicherungssumme oder bestimmte Versicherungsleistungen zeitlich befristet auf.
Welcher Vertrag hat Vorrang?
Der bei einer anderen Versicherungsgesellschaft bestehende und im Versicherungsschein explizit genannte Ursprungsvertrag geht dem Exzedenten-Privathaftpflicht Versicherungsvertrag vor.
Was passiert, wenn der Ursprungsvertrag nicht mehr besteht?
Besteht der Ursprungsvertrag nicht, nicht mehr oder ist er unwirksam, wird Versicherungsschutz insoweit gewährt, als die Deckung über den im Versicherungsschein genannten Ursprungsvertrag hinausgehen würde.
Welche Risiken sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleiben alle Risiken, welche vom Ursprungsvertrag gedeckt sein würden.
Gibt es eine beitragsfreie Exzedentendeckung?
Im Tarif Einfach Komplett gilt eine beitragsfreie Exzedentendeckung bis zu 12 Monate.