Wer bei der Haftpflichtkasse eine Privathaftpflicht-Versicherung ab der Produktlinie Einfach Besser hat, ist auch für Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten fremden beweglichen Sachen abgesichert – vom Sturz der ausgeliehenen Fotokamera bis zu den geltenden Grenzen und Ausschlüssen zeigt dieser Beitrag, was der Schutz für privat überlassene Gegenstände leistet.
Ab der Produktlinie PHV Einfach Besser der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen mitversichert – auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet oder geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Beispiel:
Herr Kramer hat sich für seinen Urlaub von seiner Bekannten eine hochwertige Fotokamera ausgeliehen. Diese fällt ihm herunter und wird dabei irreparabel beschädigt. Die Bekannte fordert Schadenersatz in Höhe von 850 EUR. Herrn Kramers aktuelle Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse kümmert sich um die Regulierung.
Eingeschlossen ist im Tarif Einfach Besser abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Ausgeschlossen bleiben:
- Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen;
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
- Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren;
- Vermögensfolgeschäden;
- Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Versicherungssumme auf 500.000 EUR begrenzt. Im Tarif Einfach Komplett gilt die Entschädigung bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Im Tarif Einfach Komplett sind außerdem Glasschäden im selbstbewohnten Mietobjekt, sofern keine Glas-Versicherung besteht, mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Leiht oder mietet man privat einen Gegenstand aus und beschädigt ihn versehentlich, springt die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse ab der Produktlinie Einfach Besser ein. Der Schutz gilt für fremde bewegliche Sachen. Bestimmte Gegenstände und Schadenarten sind allerdings ausgenommen, und je nach Tarif gelten unterschiedliche Obergrenzen für die Erstattung. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Ab welcher Produktlinie sind geliehene und gemietete Sachen mitversichert?
Der Schutz für Beschädigung, Vernichtung oder Verlust fremder beweglicher Sachen gilt ab der Produktlinie PHV Einfach Besser der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse – auch wenn die Sachen zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet oder geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleiben Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen, Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Schäden an Schmuck- und Wertsachen einschließlich Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren, Vermögensfolgeschäden sowie Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme auf 500.000 EUR begrenzt. Im Tarif Einfach Komplett gilt die Entschädigung bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Sind Glasschäden im Mietobjekt mitversichert?
Im Tarif Einfach Komplett sind Glasschäden im selbstbewohnten Mietobjekt mitversichert, sofern keine Glas-Versicherung besteht.