Nach einem Schadenfall in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse haben sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer ein Kündigungsrecht – etwa nach einer Schadenersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder der gerichtlichen Zustellung einer Klage. Wann die Frist läuft und ab wann die Kündigung wirksam wird, erfahren Sie hier.
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn:
- vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wann die Kündigung wirksam wird:
- Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
- Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
- Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall dürfen beide Seiten – Sie als Versicherungsnehmer und die Versicherung – den Vertrag beenden. Auslöser können eine geleistete Schadenersatzzahlung, eine zu Unrecht abgelehnte Freistellung oder eine gerichtlich zugestellte Klage sein. Für die Kündigung gilt eine Frist, und je nachdem, wer kündigt, endet der Vertrag zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Häufige Fragen
In welchen Fällen kann der Vertrag nach einem Schaden gekündigt werden?
Wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde, wenn der Versicherer den Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann ist meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Ihre Kündigung wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform zugehen.