Wer bei der Haftpflichtkasse in der Privaten Haftpflichtversicherung fremde oder private Schlüssel verliert, ist gegen die Kosten für den Austausch von Schlössern und Schließanlagen abgesichert. Der Versicherungsschutz umfasst private Schlüssel, Vereins- und Ehrenamtsschlüssel, fremde Kfz-Schlüssel sowie gleichgestellte Codekarten – inklusive vorübergehender Sicherungsmaßnahmen und Objektschutz.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von:
- privaten Schlüsseln,
- Vereinsschlüsseln,
- Schlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden,
- fremden privaten Schlüsseln für Kraftfahrzeuge. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme bis 100.000 EUR je Schadenereignis im Tarif Einfach Gut (s. Tabelle).
- Codekarten gelten Schlüsseln gleichgesetzt.
Versicherungsschutz besteht, sofern sich der Schlüssel/die Schlüssel rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden hat/haben.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für:
- die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen,
- vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
- einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels/der Schlüssel festgestellt wurde.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes,
- den Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlösser (Eigenschaden) bei Wohnungseigentümern,
- dem Verlust von fremden privaten Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen,
- dem Verlust von Schlüsseln von Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers ist oder war. Versicherungsschutz besteht jedoch, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz erlangt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie einen Schlüssel, der Ihnen anvertraut wurde – etwa aus dem privaten Bereich, aus einem Verein oder Ehrenamt –, übernimmt die Private Haftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht dafür. Erstattet werden die Kosten, um Schlösser und Schließanlagen auszutauschen und die betroffenen Räume vorübergehend zu sichern. Voraussetzung ist, dass Sie den Schlüssel rechtmäßig in Ihrem Besitz hatten. Für bestimmte Fälle, etwa Folgeschäden oder beruflich betreute Schlüssel, greift der Schutz allerdings nicht.
Häufige Fragen
Welche Schlüssel sind mitversichert?
Versichert ist das Abhandenkommen von privaten Schlüsseln, Vereinsschlüsseln, Schlüsseln aus einem Ehrenamt sowie fremden privaten Schlüsseln für Kraftfahrzeuge. Auch Codekarten sind Schlüsseln gleichgesetzt.
Welche Kosten werden übernommen?
Erstattet werden die Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) sowie ein Objektschutz bis zu 14 Tagen ab Feststellung des Verlusts.
Bis zu welcher Höhe sind fremde Kfz-Schlüssel versichert?
Für fremde private Schlüssel für Kraftfahrzeuge besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Versicherungssumme bis 100.000 EUR je Schadenereignis im Tarif Einfach Gut.
Welche Voraussetzung muss für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Versicherungsschutz besteht, sofern sich der Schlüssel oder die Schlüssel rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden hat oder haben.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes, aus Eigenschäden bei Wohnungseigentümern an im Sondereigentum stehenden Schlössern, aus dem Verlust fremder privater Tresor- und Möbelschlüssel sowie sonstiger Schlüssel zu beweglichen Sachen sowie aus beruflich, betrieblich oder gewerblich betreuten Schlüsseln. Für Letztere besteht jedoch Schutz, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz erlangt werden kann.