Über die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten mitversichert – am nicht selbstgenutzten Risiko bis zu einer festgelegten Bausumme je Bauvorhaben, am selbstgenutzten Risiko sogar ohne Begrenzung der Bausumme.
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ist als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von:
- 250.000 EUR je Bauvorhaben im Tarif Einfach Gut
- 300.000 EUR je Bauvorhaben im Tarif Einfach Besser
- 500.000 EUR je Bauvorhaben im Tarif Einfach Komplett
am nicht selbstgenutzten Risiko mitversichert.
Für Bauvorhaben am selbst genutzten Risiko (Postanschrift = private Anschrift des Versicherungsnehmers) ist der Versicherungsnehmer als Bauherr ohne Begrenzung der Bausumme versichert.
Beispiel
Herr Noll hat sich ein Baugrundstück gekauft und baut hier sein Einfamilienhaus. Am Wochenende verletzen sich spielende Nachbarskinder in einer Grube auf der Baustelle. Die Bauarbeiter hatten diese nicht ausreichend gesichert, was Herrn Noll jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbindet. Als Bauherr kann er ggf. auch selbst in Anspruch genommen werden. Für derartige Ansprüche gewährt die aktuelle Privat-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wer selbst baut oder bauen lässt, trägt als Bauherr eine Verantwortung für die Baustelle. Kommt es dabei zu Schäden, kann der Bauherr persönlich in Anspruch genommen werden. Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse schließt dieses Bauherrenrisiko mit ein. Bei einem selbst genutzten Vorhaben besteht der Schutz ohne Begrenzung der Bausumme, bei einem nicht selbstgenutzten Vorhaben bis zu einer je nach Tarif festgelegten Bausumme je Bauvorhaben.
Häufige Fragen
Ist die Bauherrenhaftpflicht in der Privat-Haftpflichtversicherung enthalten?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten ist mitversichert – am nicht selbstgenutzten Risiko bis zu einer bestimmten Bausumme je Bauvorhaben, am selbst genutzten Risiko ohne Begrenzung der Bausumme.
Bis zu welcher Bausumme bin ich am nicht selbstgenutzten Risiko versichert?
Das hängt vom Tarif ab: 250.000 EUR je Bauvorhaben im Tarif Einfach Gut, 300.000 EUR je Bauvorhaben im Tarif Einfach Besser und 500.000 EUR je Bauvorhaben im Tarif Einfach Komplett.
Was gilt für ein selbst genutztes Bauvorhaben?
Für Bauvorhaben am selbst genutzten Risiko – also wenn die Postanschrift der privaten Anschrift des Versicherungsnehmers entspricht – ist der Versicherungsnehmer als Bauherr ohne Begrenzung der Bausumme versichert.
Bin ich als Bauherr auch dann verantwortlich, wenn Bauarbeiter einen Fehler machen?
Ja. Eine unzureichende Sicherung durch Bauarbeiter entbindet den Bauherrn nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Als Bauherr kann er ggf. auch selbst in Anspruch genommen werden; für derartige Ansprüche gewährt die aktuelle Privat-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse Versicherungsschutz.