Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse schützt bei Gefahren des täglichen Lebens und schließt dabei auch Haftpflichtansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstiger Diskriminierung ein – ein Beispiel aus der Kantine zeigt, wie der Versicherungsschutz greift.
Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für Gefahren des täglichen Lebens.
Eingeschlossene Risiken:
Hierzu zählt die Haftpflichtkasse auch mögliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus:
- Anfeindung
- Schikane
- Belästigung
- Ungleichbehandlung
- sonstigen Diskriminierungen
Dieses Risiko ist in der Versicherung eingeschlossen.
Beispiel
Aufgrund einer flapsigen, abwertenden Aussage über seine Kollegin in der Kantine werden gegen Herrn Brauning Schadenersatzforderungen geltend gemacht. In diesem Fall besteht im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt nicht nur klassische Alltagsrisiken ab, sondern auch Situationen, in denen jemandem vorgeworfen wird, eine andere Person angefeindet, schikaniert, belästigt, ungleich behandelt oder in sonstiger Weise diskriminiert zu haben. Werden deshalb Schadenersatzforderungen erhoben, greift der Versicherungsschutz – wie im geschilderten Beispiel einer abwertenden Aussage über eine Kollegin.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche wegen Belästigung oder Diskriminierung mitversichert?
Ja. Die Haftpflichtkasse zählt mögliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen zu den Gefahren des täglichen Lebens. Dieses Risiko ist in der Versicherung eingeschlossen.
Welche Arten von Vorwürfen sind konkret erfasst?
Erfasst sind Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
Besteht Versicherungsschutz bei einer abwertenden Aussage über eine andere Person?
Ja. Im Beispiel werden gegen Herrn Brauning aufgrund einer flapsigen, abwertenden Aussage über seine Kollegin in der Kantine Schadenersatzforderungen geltend gemacht. In diesem Fall besteht im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse Versicherungsschutz.
Für welche Risiken gilt der Versicherungsschutz grundsätzlich?
Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für Gefahren des täglichen Lebens, zu denen auch die genannten Ansprüche gezählt werden.