Wer als Privatperson gelegentlich fremde Hunde hütet, ist über die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse abgesichert – vorausgesetzt, es besteht kein Schutz über eine Tierhalterhaftpflicht. So bleiben Sie geschützt, wenn beim Hüten eines Nachbarhundes ein Schaden entsteht.
In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde mitversichert, soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung besteht.
Dabei gilt:
- Schäden an den zur Beaufsichtigung übernommenen Hunden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Sonstige Haftpflichtansprüche der Halter und Eigentümer gelten mitversichert.
Beispiel
Während des 3-wöchigen Urlaubs seines Nachbarn betreut Herr Koch dessen Hund. Während Gartenarbeiten lässt er versehentlich ein Gartentor offen stehen. Der Hund entwischt auf die Straße und beißt einer vorbeilaufenden Passantin ins Bein. Diese macht gegenüber dem Tierhüter Herrn Koch Schmerzensgeldansprüche geltend. Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse kümmert sich darum.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie privat und ohne gewerbliche Absicht auf einen fremden Hund aufpassen – zum Beispiel für Nachbarn oder Freunde – und dabei ein Schaden entsteht, springt die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ein. Voraussetzung ist, dass für diesen Fall keine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung greift. Beschädigungen am gehüteten Hund selbst sind allerdings nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich den Hund eines Freundes oder Nachbarn hüte?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde ist in der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse mitversichert, soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung besteht.
Sind Schäden am gehüteten Hund selbst mitversichert?
Nein. Schäden an den zur Beaufsichtigung übernommenen Hunden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Ansprüche des Halters oder Eigentümers abgedeckt?
Sonstige Haftpflichtansprüche der Halter und Eigentümer gelten mitversichert.
Gilt der Schutz auch, wenn ich gewerbsmäßig Hunde hüte?
Nein. Mitversichert ist die Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde.
Was passiert, wenn der gehütete Hund eine Person verletzt?
Macht die verletzte Person Ansprüche – etwa Schmerzensgeld – gegen den Tierhüter geltend, kümmert sich die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse darum, wie im Beispiel des offen gelassenen Gartentors dargestellt.