In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals eingeschlossen – ein anschauliches Beispiel zu einer defekten Rückstauklappe zeigt, wie der Versicherungsschutz im Schadenfall greift.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind folgende Haftpflichtansprüche eingeschlossen:
- Ansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer
- Ansprüche wegen Sachschäden durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals
Beispiel
Nach starken Witterungsniederschlägen verschmutzt austretendes Abwasser den Hausrat des Mieters Herr Glaser. Er lebt in der mitversicherten Souterrainwohnung des Einfamilienhauses von Herrn Illner.
Bei der Schadenermittlung wird festgestellt, dass die Rückstauklappe des Hauses defekt war. Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse von Herrn Illner kümmert sich um die Schadenersatzansprüche seines Mieters.
Was bedeutet das konkret?
Verursachen häusliche Abwässer oder ein Rückstau aus dem Straßenkanal einen Sachschaden bei anderen, sind die daraus entstehenden Haftpflichtansprüche über die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse abgedeckt. Wie im Beispiel gezeigt, kümmert sich der Versicherer um berechtigte Schadenersatzansprüche, etwa wenn eine defekte Rückstauklappe zu Schäden am Hausrat eines Mieters führt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Rückstau des Straßenkanals mitversichert?
Ja. In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals eingeschlossen.
Gilt der Schutz auch für Schäden durch häusliche Abwässer?
Ja. Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer sind ebenfalls eingeschlossen.
Was passiert, wenn eine defekte Rückstauklappe den Hausrat eines Mieters beschädigt?
Wie im Beispiel beschrieben, kümmert sich die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse um die Schadenersatzansprüche des Mieters, wenn austretendes Abwasser durch eine defekte Rückstauklappe dessen Hausrat verschmutzt.
Ist eine mitversicherte Souterrainwohnung ebenfalls erfasst?
Im genannten Beispiel lebt der Mieter in der mitversicherten Souterrainwohnung eines Einfamilienhauses, und die Schadenersatzansprüche werden über die Private Haftpflichtversicherung des Vermieters reguliert.