Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse bietet Versicherungsschutz für den erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie von Munition und Geschossen. Ausgeschlossen bleiben der Gebrauch zu Jagdzwecken und zu strafbaren Handlungen – ein Praxisbeispiel zeigt, wie die Regulierung funktioniert.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse besteht für den erlaubten privaten Besitz und den Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie von Munition und Geschossen Versicherungsschutz.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch beim Gebrauch:
- zu Jagdzwecken
- zu strafbaren Handlungen
Beispiel
Herr Maschke ist Sportschütze. Beim Reinigen seiner Pistole löst sich ein Schuss, da er eine in der Waffe verbliebene Kugel übersehen hat. Glücklicherweise kommt keine Person zu Schaden.
Der Querschläger ist aber durch das Fenster in ein vor dem Haus parkendes Fahrzeug eingeschlagen. Dessen Besitzer verlangt Schadenersatz von Herrn Maschke. Seine Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse übernimmt die Regulierung.
Was bedeutet das konkret?
Wer privat und mit entsprechender Erlaubnis Waffen wie Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition besitzt oder nutzt, ist über die Private Haftpflichtversicherung abgesichert. Dieser Schutz gilt jedoch nicht, wenn die Waffe für die Jagd oder für strafbare Handlungen verwendet wird.
Häufige Fragen
Welche Waffen sind über die Private Haftpflichtversicherung abgesichert?
Versicherungsschutz besteht für den erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie von Munition und Geschossen.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht beim Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Ist der private Waffenbesitz eines Sportschützen abgedeckt?
Ja. Der erlaubte private Besitz und Gebrauch von Waffen ist abgesichert. Löst sich beispielsweise beim Reinigen der Pistole ein Schuss und beschädigt ein Fahrzeug, übernimmt die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse die Regulierung.
Ist der Gebrauch einer Waffe bei der Jagd versichert?
Nein. Der Gebrauch zu Jagdzwecken ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.