Bei der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse richtet sich die Vertragsdauer nach dem Versicherungsschein – erfahren Sie, wann sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert, wann er ohne Kündigung endet und welche Kündigungsfristen bei längerer Laufzeit gelten.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
1. Vereinbarte Vertragszeit:
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
2. Vertragsdauer von mindestens einem Jahr:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
3. Vertragsdauer von weniger als einem Jahr:
Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
4. Vertragsdauer von mehr als drei Jahren:
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange Ihr Vertrag läuft, steht in Ihrem Versicherungsschein. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch Jahr für Jahr, sofern Sie ihn nicht rechtzeitig kündigen. Kurzverträge unter einem Jahr laufen von selbst aus. Bei sehr langen Verträgen über drei Jahre haben Sie schon vor Ablauf der vollen Laufzeit ein Kündigungsrecht. In allen Fällen mit Verlängerung oder vorzeitiger Kündigung gilt eine Frist von drei Monaten vor dem jeweiligen Ablauf.
Häufige Fragen
Wo finde ich die vereinbarte Vertragsdauer?
Die Vertragsdauer ist die im Versicherungsschein angegebene Zeit.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Muss ich einen Vertrag unter einem Jahr kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer beziehungsweise des jeweiligen Jahres zugegangen sein.