In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist der Verlust beruflich überlassener fremder Schlüssel abgesichert – etwa vom Arbeitgeber oder Dienstherren übergebener Schlüssel und gleichgestellter Codekarten. Je nach Tarif greift der Schutz bis 5.000 EUR, bis 500.000 EUR oder in unbegrenzter Höhe je Schadenereignis und umfasst Kosten für Schlösser, Notschloss und Objektschutz.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von:
- Schlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer beruflichen/dienstlichen/amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber/Dienstherren überlassen wurden.
- Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme bis 5.000 EUR je Schadenereignis in der PHV Einfach Gut.
- Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme bis 500.000 EUR je Schadenereignis in der PHV Einfach Besser.
- Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für jedes Schadenereignis in der PHV Einfach Komplett.
- Codekarten gelten Schlüsseln gleichgesetzt.
Versicherungsschutz besteht, sofern sich der Schlüssel/die Schlüssel rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden hat/haben.
Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für:
- die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen,
- vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
- einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels/der Schlüssel festgestellt wurde.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes,
- den Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlösser (Eigenschaden) bei Wohnungseigentümern,
- dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen,
- dem Verlust von Schlüsseln von Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers ist oder war. Versicherungsschutz besteht jedoch, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz erlangt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen berufliche Schlüssel abhandenkommen, die Ihnen Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr überlassen hat, springt die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ein. Sie übernimmt die Kosten dafür, dass Schlösser und Schließanlagen ausgetauscht, ein Notschloss eingebaut und das betroffene Objekt vorübergehend gesichert werden müssen. Wichtig ist, dass Sie die Schlüssel rechtmäßig in Ihrer Obhut hatten. Wie hoch der Schutz ausfällt, hängt vom gewählten Tarif ab.
Häufige Fragen
Welche Schlüssel sind versichert?
Versichert sind Schlüssel, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber oder Dienstherren überlassen wurden. Codekarten werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Bis zu welcher Summe besteht Versicherungsschutz?
In der PHV Einfach Gut bis 5.000 EUR je Schadenereignis, in der PHV Einfach Besser bis 500.000 EUR je Schadenereignis und in der PHV Einfach Komplett im Rahmen der Versicherungssumme für jedes Schadenereignis.
Welche Kosten werden übernommen?
Übernommen werden Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) sowie für einen Objektschutz bis zu 14 Tagen ab Feststellung des Verlusts.
Welche Ansprüche sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Folgeschäden eines Schlüsselverlustes, Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlösser bei Wohnungseigentümern, der Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen und der Verlust von Schlüsseln zu Objekten, deren Betreuung Aufgabe der Tätigkeit des Versicherungsnehmers ist oder war.
Muss ich die Schlüssel rechtmäßig besessen haben?
Ja, Versicherungsschutz besteht nur, sofern sich der Schlüssel oder die Schlüssel rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden hat oder haben.