Wer bei der Haftpflichtkasse eine Private Haftpflichtversicherung hat, ist beim Besitz und Gebrauch bestimmter Drohnen und Flugmodelle in der privaten Freizeitgestaltung abgesichert – erfahren Sie, welche Fluggewichte, Versicherungssummen und Grenzen gelten und warum bei gewerblicher Nutzung der Schutz erlischt.
Versichert gilt hierbei auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter der o.g. Luftfahrzeuge, solange diese ausschließlich zur privaten Freizeitgestaltung betrieben werden. Die Versicherung umfasst auch den bedingungsgemäß mitversicherten Personenkreis.
Versichert sind:
- die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Flugmodellen
- die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und Gebrauch von versicherungspflichtigen Flugmodellen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt
Versicherungssummen:
- 50.000.000 EUR pauschal je Schadenereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Die Mindestversicherungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von 750.000 SZR/SDR sind im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssummen enthalten.
- Die Versicherungssumme bei Personenschäden ist maximiert auf 10 Mio. EUR je geschädigter Person.
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und den geschriebenen Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) des Vertrages.
Bei der Nutzung der Drohne zu gewerblichen Zwecken erlischt der Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Nutzen Sie Ihre Drohne oder Ihr Flugmodell rein privat zur Freizeitgestaltung, springt die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ein, wenn Sie damit Dritten einen Schaden zufügen. Das gilt für nicht versicherungspflichtige Modelle sowie für versicherungspflichtige Modelle bis zu einem bestimmten Fluggewicht. Sobald das Fluggerät jedoch zu gewerblichen Zwecken eingesetzt wird, besteht kein Schutz mehr.
Häufige Fragen
Sind Drohnen und Flugmodelle in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Flugmodellen sowie von versicherungspflichtigen Flugmodellen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt.
Bis zu welchem Fluggewicht sind versicherungspflichtige Flugmodelle abgesichert?
Versicherungspflichtige Flugmodelle sind mitversichert, wenn ihr Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt.
Wie hoch sind die Versicherungssummen?
Je Schadenereignis betragen die Versicherungssummen 50.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Personenschäden ist die Versicherungssumme auf 10 Mio. EUR je geschädigter Person maximiert.
Gilt der Schutz auch bei gewerblicher Nutzung der Drohne?
Nein. Bei der Nutzung der Drohne zu gewerblichen Zwecken erlischt der Versicherungsschutz. Versichert ist ausschließlich der Betrieb zur privaten Freizeitgestaltung.
Ist auch die Haftpflicht als Halter mitversichert?
Ja. Versichert gilt auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter der genannten Luftfahrzeuge, solange diese ausschließlich zur privaten Freizeitgestaltung betrieben werden. Die Versicherung umfasst zudem den bedingungsgemäß mitversicherten Personenkreis.