In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist der zum selbst genutzten Wohnobjekt gehörende Heizöltank mit unbegrenztem Fassungsvermögen mitversichert – inklusive Verzicht auf die Prüfpflicht bei oberirdischen Tanks bis 10.000 Liter und einer Entschädigungsleistung von 3 Mio. EUR je Versicherungsfall.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
- Der zum selbst genutzten Wohnobjekt (Postanschrift = private Anschrift des Versicherungsnehmers) gehörende Heizöltank mit unbegrenztem Fassungsvermögen ist mitversichert.
- Heizöltanks unterliegen der Gefährdungshaftung gemäß § 89 WHG (alt: § 22 WHG).
Neu ist der Verzicht auf Prüfpflicht bei oberirdischen Tanks bis 10.000 Liter Fassungsvermögen mit abgedeckt.
Für Heizöltanks beträgt die Entschädigungsleistung des Versicherers je Versicherungsfall 3 Mio. EUR.
Im Tarif PHV Einfach Komplett ist die Entschädigungsleistung des Versicherers auf die Versicherungssumme begrenzt.
Beispiel 1
Der Heizöltank im Haus der Familie Bergmann wird undicht. Das auslaufende Heizöl droht das Grundwasser zu verseuchen. Die Aufwendungen zur Abwendung des Schadens werden im Rahmen der „vorgezogenen Rettungskosten“ von der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse ersetzt.
Beispiel 2
Der Heizöltank im Haus von Herrn Schwab ist leck. Als er es bemerkt, handelt er sofort. Trotzdem kann er einen Gewässerschaden nicht abwenden. Herr Schwab hat Versicherungsschutz im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse für seine gesetzliche Haftpflicht aus diesem Umweltschaden.
Was bedeutet das konkret?
Gehört zu Ihrem selbst genutzten Wohnhaus ein Heizöltank, ist dieser in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse eingeschlossen. Kommt es durch ein Leck zu einem drohenden oder tatsächlichen Umwelt- bzw. Gewässerschaden, springt der Versicherungsschutz für Ihre gesetzliche Haftpflicht sowie für Kosten zur Schadenabwendung ein. Die genaue Höhe der Leistung richtet sich nach den oben genannten Angaben und dem jeweiligen Tarif.
Häufige Fragen
Ist mein Heizöltank in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. Der zum selbst genutzten Wohnobjekt gehörende Heizöltank mit unbegrenztem Fassungsvermögen ist mitversichert, sofern die Postanschrift der privaten Anschrift des Versicherungsnehmers entspricht.
Wie hoch ist die Entschädigungsleistung für Heizöltanks?
Für Heizöltanks beträgt die Entschädigungsleistung des Versicherers je Versicherungsfall 3 Mio. EUR. Im Tarif PHV Einfach Komplett ist die Entschädigungsleistung auf die Versicherungssumme begrenzt.
Gilt für oberirdische Tanks eine Prüfpflicht?
Neu ist der Verzicht auf die Prüfpflicht bei oberirdischen Tanks bis 10.000 Liter Fassungsvermögen mit abgedeckt.
Bin ich bei einem Gewässerschaden durch auslaufendes Heizöl geschützt?
Ja. Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse bietet Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht aus einem Umweltschaden. Auch Aufwendungen zur Abwendung des Schadens werden im Rahmen der „vorgezogenen Rettungskosten“ ersetzt.
Welcher gesetzlichen Haftung unterliegen Heizöltanks?
Heizöltanks unterliegen der Gefährdungshaftung gemäß § 89 WHG (alt: § 22 WHG).