In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind echte Vermögensschäden – also Schäden ohne unmittelbaren Zusammenhang mit einem Personen- oder Sachschaden – im Rahmen der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme mitversichert. Ein anschauliches Beispiel und die Liste der ausgeschlossenen Haftpflichtansprüche zeigen, wo der Schutz greift und wo nicht.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Derartige Vermögensschäden sind im Rahmen der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme mitversichert.
Was ist ein echter Vermögensschaden?
Ein echter Vermögensschaden im versicherungsrechtlichen Sinn liegt dann vor, wenn dieser weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden unmittelbar in Zusammenhang steht.
Beispiel
Frau Kleiber hat sich Kaminholz liefern lassen. Dieses hat sie an einer ungünstigen Stelle abladen lassen, so dass es unbeabsichtigt ihrem Nachbarn, einem Rechtsanwalt, die Ausfahrt aus seiner Garage versperrt. Um einen wichtigen Termin vor Gericht nicht zu verpassen, fährt der Rechtsanwalt kurzerhand mit einem Taxi zum Gericht. Die Taxirechnung legt er anschließend Frau Kleiber zur Begleichung vor. Ihre Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse übernimmt die Kosten.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- a) Schäden, die durch vom VN (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen;
- b) Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
- c) planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
- d) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Versicherungs-, Geld-, Kredit-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
- e) der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten;
- f) Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Kostenvoranschlägen;
- g) Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
- h) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung;
- i) vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung;
- j) Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der nicht durch eine Verletzung einer Person oder die Beschädigung einer Sache entsteht. Bei der Haftpflichtkasse sind solche Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt. Wie im Beispiel gezeigt, können damit etwa Kosten übernommen werden, die einem Dritten durch ein unbeabsichtigtes Verhalten entstehen. Für bestimmte Bereiche – etwa berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten – gelten allerdings die aufgeführten Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Was ist ein echter Vermögensschaden?
Ein echter Vermögensschaden im versicherungsrechtlichen Sinn liegt dann vor, wenn dieser weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden unmittelbar in Zusammenhang steht.
Sind Vermögensschäden in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse mitversichert?
Ja. In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind derartige Vermögensschäden im Rahmen der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme mitversichert.
Bis zu welcher Höhe sind Vermögensschäden abgedeckt?
Vermögensschäden sind im Rahmen der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme mitversichert.
Welche Haftpflichtansprüche sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche aus gelieferten oder hergestellten Sachen und geleisteten Arbeiten, aus ständigen Immissionen, aus planender, beratender oder gutachterlicher Tätigkeit, aus wirtschaftlichen Geschäften und Zahlungsvorgängen, aus der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten, aus der Nichteinhaltung von Fristen und Terminen sowie aus dem Abhandenkommen von Sachen wie Geld, Wertpapieren und Wertsachen.
Gibt es ein Beispiel für einen Vermögensschaden?
Ja: Frau Kleiber lässt Kaminholz so abladen, dass es dem Nachbarn, einem Rechtsanwalt, die Garagenausfahrt versperrt. Der Rechtsanwalt fährt mit dem Taxi zum Gericht und legt die Taxirechnung Frau Kleiber vor. Ihre Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse übernimmt die Kosten.