Wer ein Wohnhaus verkauft, bleibt nach den Regelungen der Haftpflichtkasse in der Privaten Haftpflichtversicherung noch für ein Jahr in der Verantwortung – denn zwischen früherem und aktuellem Besitzer besteht eine gesamtschuldnerische Haftung. Erfahren Sie, wie dieser Nachhaftungs-Versicherungsschutz greift und was das für ehemalige Immobilienbesitzer bedeutet.
Es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen dem jetzigen und dem früheren Besitzer eines Wohnhauses.
Der frühere Besitzer des Grundstücks bleibt gem. § 836 Abs. 2 BGB noch für die Dauer eines Jahres nach Beendigung des Besitzes verantwortlich. Ausnahmen bestehen, wenn er beweisen kann, dass:
- er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat oder
- der spätere Besitzer durch Beachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt dieses Risiko mitversichert.
Beispiel
Vom Einfamilienhaus des aktuellen Hausbesitzers Herrn Neumann löst sich die Fernsehantenne und fällt auf das vor dem Haus stehende Auto des Herrn Krause. Herr Krause macht Herrn Neumann für den Schaden verantwortlich.
Herr Neumann weigert sich, den Schaden zu übernehmen, da er das Haus erst vor wenigen Tagen von Herrn Müller gekauft hat und daher noch keine Zeit finden konnte, sich umfassend über den baulichen Zustand aller Gebäudeteile zu informieren.
Daraufhin macht Herr Krause seine Ansprüche gegenüber dem ehemaligen Besitzer Herrn Müller geltend. Herr Müller, Kunde der Haftpflichtkasse, genießt als ehemaliger Besitzer dieses Hauses Nachhaftungs-Versicherungsschutz im Rahmen seiner Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein Wohnhaus verkaufen, sind Sie damit nicht sofort von jeder Verantwortung befreit. Für eine gewisse Zeit nach dem Verkauf können Sie gemeinsam mit dem neuen Eigentümer für Schäden in die Pflicht genommen werden, die vom Gebäude ausgehen. Als Kunde der Haftpflichtkasse ist dieses Risiko über Ihre Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Häufige Fragen
Wie lange hafte ich nach dem Verkauf meines Wohnhauses noch?
Der frühere Besitzer bleibt gemäß § 836 Abs. 2 BGB noch für die Dauer eines Jahres nach Beendigung des Besitzes verantwortlich.
Wer haftet nach einem Immobilienverkauf für Schäden?
Es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen dem jetzigen und dem früheren Besitzer eines Wohnhauses.
Kann ich mich von der Nachhaftung befreien?
Ja, wenn Sie beweisen können, dass Sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet haben oder dass der spätere Besitzer durch Beachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können.
Ist die Nachhaftung bei der Haftpflichtkasse versichert?
Ja. In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt dieses Risiko mitversichert. Ehemalige Besitzer genießen Nachhaftungs-Versicherungsschutz im Rahmen ihrer Privathaftpflicht-Versicherung.