Mit der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist ab der Produktlinie PHV Einfach Besser auch der Rechtsschutz zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen als Ergänzung zur Ausfalldeckung vereinbart. Übernommen werden die Rechtskosten für die Feststellung von Schadenverursachung und Schadenhöhe, für ein vollstreckbares Urteil sowie für dessen Vollstreckung – ein anschauliches Beispiel zeigt, welche Kosten damit abgedeckt sind.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist ab der Produktlinie PHV Einfach Besser der Versicherungsschutz auch auf den Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen als Ergänzung zur Ausfalldeckung vereinbart.
Gegenstand der Rechtsschutz-Versicherung ist die Übernahme der Rechtskosten, die anfallen im Zusammenhang mit:
- der Feststellung der Schadenverursachung durch den Dritten,
- der Feststellung der Schadenhöhe,
- der Erzielung eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils und
- der Vollstreckung des Urteils oder ersatzweise dem Nachweis der Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung.
Beispiel
Herr Brem vermietet seine Einliegerwohnung. Bei Auszug seines Mieters werden zahlreiche Schäden im Wert von 12.000 EUR an der Wohnung festgestellt. Der Mieter ist mittellos und besitzt auch keinen Versicherungsschutz.
Der Forderungsausfall-Schaden wird gegen Vorlage eines rechtskräftigen Titels und einer nachgewiesen gescheiterten Zwangsvollstreckung im Rahmen seiner Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse reguliert (siehe > Ausfalldeckung).
Da Herr Brem die Rechtsschutz-Versicherung als Ergänzung zur Ausfalldeckung vereinbart hat, werden neben der Hauptforderung von 12.000 EUR auch die Rechtsanwalts-, Prozess- und Vollstreckungskosten übernommen, die sich auf ca. 2.000 EUR belaufen. Diese hätte Herr Brem bei Nichtvorhandensein einer Rechtsschutz-Versicherung selbst tragen müssen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Dritter einen Schaden verursacht hat, aber zahlungsunfähig ist, springt die Ausfalldeckung ein. Damit der Anspruch überhaupt durchgesetzt werden kann, fallen jedoch oft Kosten für Anwalt, Prozess und Vollstreckung an. Der Rechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung übernimmt genau diese Kosten – von der Feststellung des Verursachers und der Schadenhöhe über das Erwirken eines vollstreckbaren Urteils bis hin zu dessen Vollstreckung oder dem Nachweis, dass die Zwangsvollstreckung erfolglos war. So bleibt man nicht auf den zusätzlichen Rechtskosten sitzen.
Häufige Fragen
Ab welcher Produktlinie ist der Rechtsschutz zur Ausfalldeckung enthalten?
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist der Rechtsschutz zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ab der Produktlinie PHV Einfach Besser als Ergänzung zur Ausfalldeckung vereinbart.
Welche Kosten übernimmt der Rechtsschutz zur Ausfalldeckung?
Übernommen werden die Rechtskosten im Zusammenhang mit der Feststellung der Schadenverursachung durch den Dritten, der Feststellung der Schadenhöhe, der Erzielung eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils sowie der Vollstreckung des Urteils oder ersatzweise dem Nachweis der Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung.
Werden neben der Hauptforderung auch die Rechtskosten erstattet?
Ja. Im Beispiel von Herrn Brem werden neben der Hauptforderung von 12.000 EUR auch die Rechtsanwalts-, Prozess- und Vollstreckungskosten von ca. 2.000 EUR übernommen, weil er die Rechtsschutz-Versicherung als Ergänzung zur Ausfalldeckung vereinbart hat.
Was passiert ohne diese Rechtsschutz-Ergänzung?
Ohne die Rechtsschutz-Versicherung hätte Herr Brem die Rechtsanwalts-, Prozess- und Vollstreckungskosten von ca. 2.000 EUR selbst tragen müssen.