Wer bei der Haftpflichtkasse eine Unfallversicherung abschließt, muss je nach Leistungsstufe Gesundheitsfragen beantworten – etwa zu stationären Behandlungen, Gelenkoperationen, dauerhaft mit Medikamenten behandelten Beeinträchtigungen, Schwerbehinderung oder starken Sehbehinderungen. Beim Basisschutz entfällt die Gesundheitsprüfung ganz, im Vollschutz VARIO kann unter Voraussetzungen auf eine Leistungskürzung verzichtet werden.
Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gelten die folgenden Gesundheitsfragen:
Bestehen oder Bestanden:
- Beeinträchtigungen, die in den letzten 5 Jahren zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder zu einer ambulanten Gelenkoperation geführt haben;
- Beeinträchtigungen, die regelmäßig (täglich oder in bestimmten Intervallen wiederkehrend und für die Dauer von mindestens 2 Monaten) in den letzten 12 Monaten mit Medikamenten behandelt wurden,
- Beeinträchtigungen, die zu einer Schwerbehinderung geführt haben oder
- Sehbehinderungen von -8 oder mehr Dioptrien?
Bei Wahl der Leistungsstufe Basisschutz erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Die Gesundheitsfrage ist in diesem Fall nicht zu beantworten.
Regelung zur Mitwirkungsklausel
Die Unfallversicherung VARIO der Haftpflichtkasse bietet in der Leistungsstufe Vollschutz unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von unfallbedingten Krankheiten oder Gebrechen verzichtet wird (Ziffer 3. AUB 2014).
Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, wenn:
- Die Gesundheitsfrage im Antrag für die betreffende Person mit „nein“ beantwortet werden kann.
- Die Gesundheitsfrage mit „ja“ beantwortet werden musste und eine eingehende Risikoprüfung ergeben hat, dass eine Mitversicherung des Verzichtes einer Leistungskürzung möglich ist.
Hat die Prüfung gem. Ziffer 2 ergeben, dass ein genereller Verzicht der Leistungskürzung nicht möglich ist, beträgt der Mitwirkungsanteil, ab dem eine Kürzung erfolgt, 70 % (Ziffer 31. BBU VARIO Vollschutz).
Was bedeutet das konkret?
Bevor der Unfallschutz greift, möchte der Versicherer wissen, ob es bestimmte gesundheitliche Vorbelastungen gibt. Diese Fragen beziehen sich zum Beispiel auf Krankenhausaufenthalte, Gelenkoperationen, dauerhaft mit Medikamenten behandelte Beschwerden, eine Schwerbehinderung oder eine sehr starke Sehschwäche. Beim Basisschutz müssen diese Fragen gar nicht beantwortet werden. Beim Vollschutz VARIO kann unter bestimmten Bedingungen erreicht werden, dass die Leistung nicht gekürzt wird, wenn eine Krankheit oder ein Gebrechen am Unfall mitgewirkt hat.
Häufige Fragen
Muss ich beim Basisschutz Gesundheitsfragen beantworten?
Nein. Bei Wahl der Leistungsstufe Basisschutz erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Die Gesundheitsfrage ist in diesem Fall nicht zu beantworten.
Welche Beeinträchtigungen sind bei den Gesundheitsfragen relevant?
Gefragt wird nach Beeinträchtigungen, die in den letzten 5 Jahren zur stationären Behandlung im Krankenhaus oder zu einer ambulanten Gelenkoperation geführt haben, die in den letzten 12 Monaten regelmäßig (täglich oder in bestimmten Intervallen wiederkehrend und für mindestens 2 Monate) mit Medikamenten behandelt wurden, die zu einer Schwerbehinderung geführt haben, sowie Sehbehinderungen von -8 oder mehr Dioptrien.
Wann kann im Vollschutz VARIO auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung verzichtet werden?
Wenn die Gesundheitsfrage im Antrag mit „nein“ beantwortet werden kann, oder wenn sie mit „ja“ beantwortet werden musste und eine eingehende Risikoprüfung ergeben hat, dass eine Mitversicherung des Verzichtes einer Leistungskürzung möglich ist.
Ab welchem Mitwirkungsanteil wird gekürzt, wenn kein genereller Verzicht möglich ist?
Hat die Prüfung ergeben, dass ein genereller Verzicht der Leistungskürzung nicht möglich ist, beträgt der Mitwirkungsanteil, ab dem eine Kürzung erfolgt, 70 %.