Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse lassen sich die Beiträge durch verschiedene Nachlässe senken: vom Papierlos-Nachlass über den Kombinations- und Personennachlass bis hin zu Beitragsnachlässen je nach gewählter Leistungsstufe. So wird schnell klar, wie sich mehrere Verträge und mehrere versicherte Personen auf den Beitrag auswirken.
Papierlos-Nachlass:
- 5 % Nachlass
Kombinations-Nachlass:
- 5 % Nachlass bei Bestehen eines weiteren privaten Unfall- oder Hausratvertrages bei der Haftpflichtkasse
- 10 % Nachlass bei Bestehen von mindestens 1 privaten Unfall- und 1 Hausratvertrag bei der Haftpflichtkasse
Personennachlass:
Bei mehr als einer versicherten Person wird ein Personennachlass von 10 % gewährt. Die für die zweite (und weitere) zu versichernde(n) Person(en) geltenden Versicherungssummen müssen dem Gedanken der Unfallversicherung Rechnung tragen und dürfen nicht allein zum Zweck der Gewährung des Personennachlasses beantragt werden.
Vor Abzug des Personenrabattes darf der niedrigste Beitrag pro Person nicht 15 % des höchsten Beitrages pro Person unterschreiten.
Beispiel: Der höchste Beitrag pro Person beträgt 100,00 EUR. Der niedrigste Beitrag pro Person darf 15,00 EUR nicht unterschreiten.
Der Personennachlass wird nur gewährt, wenn die zu versichernde(n) Person(en) in einer nachvollziehbaren verwandtschaftlichen Beziehung (bzw. in einer dieser vergleichbaren Beziehung) zum Versicherungsnehmer stehen.
Ein(e) Lebenspartner(in) in häuslicher Gemeinschaft (polizeiliche Meldung!) wird dem Ehegatten gleichgestellt.
Nachlass nach Leistungsstufe:
- Bei Vereinbarung der Leistungsstufe Komfortschutz Plus ist ein Beitragsnachlass von 10 % auf die Tarif-Beitragssätze zu berücksichtigen.
- Bei Vereinbarung der Leistungsstufe Komfortschutz ist ein Beitragsnachlass von 20 % auf die Tarif-Beitragssätze zu berücksichtigen.
- Bei Vereinbarung der Leistungsstufe Basisschutz ist ein Beitragsnachlass von 30 % auf die Tarif-Beitragssätze zu berücksichtigen.
Die Leistungen des Hilfe-Paketes sind nicht abhängig von der gewählten Leistungsstufe und unterliegen daher nicht dem Leistungsstufennachlass.
Nachlass bei weiteren Verträgen:
- Bei Bestehen einer privaten Haftpflicht- oder einer Hausratversicherung bei der Haftpflichtkasse ist ein Beitragsnachlass von 5 % auf die Tarif-Beitragssätze zu berücksichtigen.
- Bei Bestehen von mindestens einer privaten Haftpflichtversicherung und einer Hausratversicherung bei der Haftpflichtkasse ist ein Beitragsnachlass von 10 % auf die Tarif-Beitragssätze zu berücksichtigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag zur Unfallversicherung kann sich durch mehrere Nachlässe reduzieren. Ein Vorteil ergibt sich, wenn Sie auf Papier verzichten, weitere Verträge bei der Haftpflichtkasse haben, mehrere Personen versichern oder eine bestimmte Leistungsstufe wählen. Die genannten Prozentsätze und Bedingungen zeigen, unter welchen Voraussetzungen die jeweiligen Nachlässe gelten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Papierlos-Nachlass?
Der Papierlos-Nachlass beträgt 5 %.
Wann erhalte ich den Personennachlass?
Bei mehr als einer versicherten Person wird ein Personennachlass von 10 % gewährt. Voraussetzung ist, dass die zu versichernden Personen in einer nachvollziehbaren verwandtschaftlichen (oder vergleichbaren) Beziehung zum Versicherungsnehmer stehen. Ein Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft (polizeiliche Meldung) wird dem Ehegatten gleichgestellt.
Welchen Nachlass gibt es je nach Leistungsstufe?
Komfortschutz Plus bringt 10 %, Komfortschutz 20 % und Basisschutz 30 % Beitragsnachlass auf die Tarif-Beitragssätze. Die Leistungen des Hilfe-Paketes unterliegen nicht dem Leistungsstufennachlass.
Wie wirken sich weitere Verträge bei der Haftpflichtkasse aus?
Bei Bestehen einer privaten Haftpflicht- oder Hausratversicherung gibt es 5 % Beitragsnachlass. Bei mindestens einer privaten Haftpflichtversicherung und einer Hausratversicherung sind es 10 %. Über den Kombinations-Nachlass sind zudem 5 % bei einem weiteren Unfall- oder Hausratvertrag und 10 % bei mindestens einem Unfall- und einem Hausratvertrag möglich.
Gibt es eine Untergrenze für den Beitrag pro Person?
Ja. Vor Abzug des Personenrabattes darf der niedrigste Beitrag pro Person nicht 15 % des höchsten Beitrages pro Person unterschreiten. Beträgt der höchste Beitrag pro Person 100,00 EUR, darf der niedrigste Beitrag 15,00 EUR nicht unterschreiten.