Die Invaliditätsleistung der Haftpflichtkasse ist die zentrale Leistungsart der privaten Unfallversicherung: Bleibt nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung, zahlt der Versicherer eine Kapitalentschädigung. Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Invaliditätssumme, einer möglichen Progression und dem festgestellten Invaliditätsgrad. Wichtig sind die Fristen für Invaliditätseintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung.
Die Invaliditätsleistung wird fällig, wenn durch einen Unfall eine Invalidität bestehen bleibt. Grundlage für die Invaliditätsleistung ist die vereinbarte Invaliditätssumme. Sie kann ohne oder mit Progression (Invalidität mit Progression) vereinbart werden.
Invaliditätsleistung – Fristen
Voraussetzung für den Anspruch auf Invaliditätsleistungen sind drei Fristen: Invaliditätseintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung. Die Wahrung der Fristen obliegt dem Versicherungsnehmer.
| AUB 2014 | Einfach Komplett | |
| Unfallanzeige | unverzüglich | unverzüglich, wenn der Umfang erkennbar ist |
| Invaliditätseintritt | innerhalb von 15 Monaten | innerhalb von 24 Monaten |
| Ärztliche Feststellung, Geltendmachung | innerhalb von 15 Monaten | innerhalb von 36 Monaten |
Invaliditätsleistung – Voraussetzung
Erleidet die versicherte Person innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eine unfallbedingte, dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität), wird nach dem Grad der Invalidität eine Kapitalentschädigung geleistet.
Die Höhe dieser Invaliditätsleistung ist abhängig von:
- der versicherten Grundinvaliditätssumme
- einer evtl. vereinbarten Progression
- dem erlittenen Invaliditätsgrad
Beispiel:
Nach einem Skiunfall hat Herr Kaiser einen Kreuzbandriss im linken Knie erlitten und den rechten Unterarm gebrochen. Aufgrund des Kreuzbandrisses besteht eine dauerhafte Beeinträchtigung. Der Unterarmbruch ist nach zwei Monaten vollständig ausgeheilt. Herr Kaiser erhält von seiner Versicherung eine Invaliditätsleistung für den Kreuzbandriss.
Invaliditätsleistung – Vorschuss
Gemäß den AUB kann eine Vorschussleistung im ersten Jahr nach dem Unfall nur dann erfolgen, wenn eine Todesfallsumme vereinbart wurde. Hintergrund ist, dass der unfallbedingte Tod im ersten Jahr nicht eine Invaliditätsleistung, sondern eine Todesfallleistung auslöst.
Um den Versicherungsnehmer nicht zu einem Abschluss einer Todesfallleistung nur des potenziellen Vorschusses wegen zu bringen, ist in der Unfall Einfach eine Vorschussregelung eingeschlossen, die auch eine Zahlung im ersten Jahr ohne vereinbarte Todesfallsumme zulässt.
Beispiel:
Frau Kurz erleidet nach einem schweren Unfall eine Querschnittslähmung. Nach sechs Monaten wird sie aus dem Krankenhaus und aus der Reha-Klinik nach Hause entlassen. Der Arzt, der den Invaliditätsgrad feststellen soll, teilt mit, dass dieser erst nach zwölf Monaten beurteilt werden kann. Da wegen der Lähmung das Haus von Frau Kurz umgebaut werden muss, wird schon vorher ein höherer Betrag benötigt. Die Unfall Einfach der Haftpflichtkasse zahlt.
Was bedeutet das konkret?
Bleibt nach einem Unfall dauerhaft eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung zurück, zahlt die Unfallversicherung eine einmalige Kapitalsumme. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der vereinbarten Invaliditätssumme, einer möglichen Progression und davon ab, wie stark die Beeinträchtigung ist. Damit der Anspruch erhalten bleibt, sind die vereinbarten Fristen für das Eintreten, die ärztliche Feststellung und die Meldung der Invalidität einzuhalten. In bestimmten Fällen kann bereits vor der endgültigen Feststellung ein Vorschuss geleistet werden.
Häufige Fragen
Wann wird die Invaliditätsleistung fällig?
Die Invaliditätsleistung wird fällig, wenn durch einen Unfall eine Invalidität bestehen bleibt, also eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.
Wovon hängt die Höhe der Invaliditätsleistung ab?
Die Höhe ist abhängig von der versicherten Grundinvaliditätssumme, einer eventuell vereinbarten Progression und dem erlittenen Invaliditätsgrad.
Welche Fristen müssen für den Anspruch eingehalten werden?
Es gelten drei Fristen: Invaliditätseintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung. Die Wahrung dieser Fristen obliegt dem Versicherungsnehmer.
Ist ein Vorschuss im ersten Jahr nach dem Unfall möglich?
Gemäß den AUB ist ein Vorschuss im ersten Jahr nur möglich, wenn eine Todesfallsumme vereinbart wurde. In der Unfall Einfach ist jedoch eine Vorschussregelung eingeschlossen, die eine Zahlung im ersten Jahr auch ohne vereinbarte Todesfallsumme zulässt.