In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse werden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Gefahrengruppe K zugeordnet. Wie lange diese Einstufung gilt und welche Gefahrengruppe danach greift, erfährst du hier im Überblick.
Die Einstufung in die Gefahrengruppe erfolgt für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Zuordnung gilt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Danach erfolgt die Einstufung in die Gefahrengruppe A oder B.
Was bedeutet das konkret?
Solange dein Kind noch nicht 18 Jahre alt ist, wird es in der Unfallversicherung der Gefahrengruppe K zugeordnet. Diese Einstufung bleibt bis zum Ende des Versicherungsjahres bestehen, in dem der 18. Geburtstag liegt. Anschließend wechselt die Einordnung in die Gefahrengruppe A oder B.
Häufige Fragen
Für wen gilt die Gefahrengruppe K?
Die Einstufung in die Gefahrengruppe erfolgt für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wie lange gilt die Zuordnung zur Gefahrengruppe K?
Die Zuordnung gilt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat.
In welche Gefahrengruppe wird nach dem 18. Lebensjahr eingestuft?
Danach erfolgt die Einstufung in die Gefahrengruppe A oder B.