Wenn beide Elternteile durch denselben Unfall innerhalb eines Jahres versterben, sichert die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse die betroffenen Kinder mit einer jährlichen Vollwaisen-Rente ab. Auch adoptierte Kinder sind mitversichert und erhalten die Leistung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wenn beide Elternteile aufgrund desselben Unfalls innerhalb eines Jahres versterben, ist das für die Kinder nicht nur seelisch eine Belastung, sondern auch finanziell.
Die mitversicherten Kinder, auch adoptierte Kinder, erhalten nach der Unfall Einfach (ausgenommen Unfall Gut) jährlich eine Vollwaisen-Rente, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Höhe der jährlichen Vollwaisen-Rente:
- maximal 8.000 EUR nach der Produktlinie Einfach Komplett
- maximal 6.000 EUR nach der Produktlinie Einfach Besser
Was bedeutet das konkret?
Sterben Mutter und Vater infolge desselben Unfalls innerhalb eines Jahres, stehen die Kinder als Vollwaisen da. Die Unfallversicherung zahlt in diesem Fall eine jährliche Rente an die Kinder – einschließlich adoptierter Kinder – bis sie 18 Jahre alt werden. Wie hoch die Rente ausfällt, richtet sich nach der gewählten Produktlinie.
Häufige Fragen
Wann wird die Vollwaisen-Rente gezahlt?
Wenn beide Elternteile aufgrund desselben Unfalls innerhalb eines Jahres versterben.
Bis zu welchem Alter erhalten die Kinder die Rente?
Die Vollwaisen-Rente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Sind adoptierte Kinder ebenfalls abgesichert?
Ja, auch adoptierte Kinder erhalten als mitversicherte Kinder die Vollwaisen-Rente.
Wie hoch ist die jährliche Vollwaisen-Rente?
Sie beträgt jährlich maximal 8.000 EUR nach der Produktlinie Einfach Komplett und maximal 6.000 EUR nach der Produktlinie Einfach Besser.
Gilt die Leistung in allen Tarifen?
Die Vollwaisen-Rente gilt nach der Unfall Einfach – ausgenommen ist die Variante Unfall Gut.