In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gelten ab Vollendung des 65. Lebensjahres besondere Regeln: Es kommen die Beitragssätze der Gefahrengruppe A zum Einsatz, die sich mit steigendem Alter über festgelegte Faktoren erhöhen. Erfahren Sie, welche Faktoren ab dem 70. und 75. Lebensjahr für Neukunden gelten und bis zu welchem Alter ein Neuabschluss möglich ist.
Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Ab Vollendung des 65. Lebensjahres sind grundsätzlich die Beitragssätze der Gefahrengruppe A zu verwenden. Diese erhöhen sich ab diesem Zeitpunkt um den Faktor 3.
Für Neukunden erhöht sich der Faktor:
- ab Vollendung des 70. Lebensjahres auf 4
- ab Vollendung des 75. Lebensjahres auf 4,5
Der Neuabschluss ist bis zur Vollendung des 81. Lebensjahres möglich.
Was bedeutet das konkret?
Mit zunehmendem Alter wird in der Unfallversicherung ein höherer Beitrag angesetzt. Ab dem 65. Lebensjahr gelten die Beitragssätze der Gefahrengruppe A, die um einen bestimmten Faktor erhöht werden. Dieser Faktor steigt für Neukunden in weiteren Altersstufen an. Ein neuer Vertrag lässt sich noch bis zu einem festgelegten Höchstalter abschließen.
Häufige Fragen
Welche Beitragssätze gelten ab dem 65. Lebensjahr?
Ab Vollendung des 65. Lebensjahres sind grundsätzlich die Beitragssätze der Gefahrengruppe A zu verwenden. Diese erhöhen sich ab diesem Zeitpunkt um den Faktor 3.
Wie hoch ist der Faktor ab dem 70. Lebensjahr?
Für Neukunden erhöht sich der Faktor ab Vollendung des 70. Lebensjahres auf 4.
Wie hoch ist der Faktor ab dem 75. Lebensjahr?
Für Neukunden erhöht sich der Faktor ab Vollendung des 75. Lebensjahres auf 4,5.
Bis zu welchem Alter ist ein Neuabschluss möglich?
Der Neuabschluss ist bis zur Vollendung des 81. Lebensjahres möglich.