Wenn eine Person längere Zeit größerer Kälte ausgesetzt ist und erfriert, war in der Vergangenheit strittig, ob dies als Unfall gilt. Die Haftpflichtkasse schafft in ihrer Unfallversicherung Klarheit und hat „Erfrieren“ ausdrücklich als Unfallursache in die Bedingungen zur Unfall Einfach aufgenommen.
Ob der Tod durch Erfrieren immer den Unfallbegriff erfüllt, wurde in der Vergangenheit unterschiedlich ausgelegt. Es wurde diskutiert, ob es als „plötzlich“ angesehen werden kann, wenn eine Person für längere Zeit größerer Kälte ausgesetzt ist.
Um für einen solchen Fall Klarheit zu schaffen, ist „Erfrieren“ als Unfallursache in den Bedingungen zur Unfall Einfach der Haftpflichtkasse aufgenommen worden.
Beispiel:
Herr Schulz gerät bei einer Bergtour überraschend in Regen und Nebel. Aufgrund der schlechten Sicht und starken Windes muss er die ganze Nacht auf einem Felsvorsprung ausharren. Durch die anhaltende Kälte erfriert er und kann am nächsten Tag durch die Bergwacht nur noch tot aufgefunden werden. Seine Unfall-Versicherung zahlt an seine Hinterbliebenen.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich muss ein Unfall „plötzlich“ eintreten. Beim Erfrieren wirkt die Kälte oft über einen längeren Zeitraum ein, weshalb früher unklar war, ob ein solcher Fall überhaupt als Unfall gilt. Die Haftpflichtkasse hat dieses Thema in ihrer Unfall Einfach geregelt, indem sie „Erfrieren“ ausdrücklich als Unfallursache benennt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Gilt Erfrieren als Unfall in der Unfallversicherung?
Bei der Haftpflichtkasse ist „Erfrieren“ ausdrücklich als Unfallursache in den Bedingungen zur Unfall Einfach aufgenommen worden.
Warum war die Einordnung von Erfrieren früher unklar?
Es wurde diskutiert, ob es als „plötzlich“ angesehen werden kann, wenn eine Person für längere Zeit größerer Kälte ausgesetzt ist.
Wer erhält die Leistung, wenn eine Person erfriert?
Im Beispiel von Herrn Schulz zahlt die Unfall-Versicherung an seine Hinterbliebenen.
In welchem Tarif ist Erfrieren als Unfallursache geregelt?
Erfrieren ist als Unfallursache in den Bedingungen zur Unfall Einfach der Haftpflichtkasse aufgenommen worden.