In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Reha, Pflegeeinrichtungen eine eigene Versicherungssumme für das Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme. Erfahren Sie, wie die Summe je Versicherungsfall für nach Vertragsteil D. versicherte Schäden festgelegt ist.
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil D. versicherte Schäden (Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko) beträgt:
- EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Abweichungen: siehe Versicherungsschein)
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden am Gewässer, die nach Vertragsteil D. versichert sind, gilt eine einheitliche (pauschale) Versicherungssumme je Versicherungsfall. Diese Summe umfasst gemeinsam Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ob im Einzelfall abweichende Werte gelten, ist dem Versicherungsschein zu entnehmen.
Häufige Fragen
Für welche Schäden gilt diese Versicherungssumme?
Sie gilt für nach Vertragsteil D. versicherte Schäden, also das Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme.
Gilt die Versicherungssumme je Versicherungsfall?
Ja, die genannte Versicherungssumme gilt je Versicherungsfall.
Welche Schadenarten sind von der pauschalen Summe umfasst?
Die Summe gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wo finde ich mögliche Abweichungen?
Abweichungen von der pauschalen Versicherungssumme sind dem Versicherungsschein zu entnehmen.