In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Reha- und Pflegeeinrichtungen sind Anlagen der regenerativen Energieversorgung wie Photovoltaik, Solar- und Erdwärmeanlagen sowie Mini-Blockheizkraftwerke auf dem versicherten Gebäude und Grundstück mitversichert – inklusive Regelungen zu Vermögensschäden, Rückgriffsansprüchen und Eigenmontage.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz und Betrieb von Anlagen der regenerativen Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung, die sich an bzw. auf dem versicherten Gebäude und Grundstück befinden, zur Erzeugung und Abgabe von Strom, Gas, Wärme und Wasser und der Eigen- oder Fremdversorgung dienen, zum Beispiel:
- Photovoltaikanlagen
- Solaranlagen
- Luftwärmeanlagen
- Wasserwärmeanlagen
- Erdwärmeanlagen
- Kleinwindanlagen
- Mini-Blockheizkraftwerke
Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen (§ 3 Nr. 25 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)).
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen gemäß § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Tarifkunden vom 08. November 2006.
Versicherungssumme für Vermögensschäden:
- 500.000 EUR im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme
- das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage (auch Teilmontage) montiert werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer als Reha- oder Pflegeeinrichtung eigene Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung auf dem versicherten Gebäude oder Grundstück betreibt, hat für Haftpflichtschäden daraus grundsätzlich Versicherungsschutz. Das gilt für gängige Anlagentypen von der Photovoltaik bis zum Mini-Blockheizkraftwerk und auch dann, wenn die Anlage selbst montiert wurde. Für die reine Belieferung von Endkunden mit Strom greift dieser Schutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
Welche Anlagen sind mitversichert?
Mitversichert sind Anlagen der regenerativen Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung auf dem versicherten Gebäude und Grundstück, zum Beispiel Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen und Mini-Blockheizkraftwerke.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen (§ 3 Nr. 25 EnWG).
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Vermögensschäden?
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 500.000 EUR und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Sind auch selbst montierte Anlagen versichert?
Ja, versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage (auch Teilmontage) montiert werden.
Sind Rückgriffsansprüche von Netzbetreibern mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen gemäß § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Tarifkunden vom 08. November 2006.