In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Reha- und Pflegeeinrichtungen erhalten Betreiber und Inhaber zusätzlich rechtlich selbständigen Schutz durch eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund – gültig während der Laufzeit und bis zum Ende des Dienstverhältnisses.
Für den Betreiber / Inhaber besteht während der Laufzeit der vorliegenden Haftpflichtversicherung, längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses, als rechtlich selbständige Verträge:
- eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung
- eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung (für einen Hund)
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus:
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge. Sie erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Als Betreiber oder Inhaber einer Reha- oder Pflegeeinrichtung sind Sie über die Betriebshaftpflicht hinaus auch privat abgesichert: Für Sie und Ihre Familie sowie für einen Hund bestehen eigenständige Haftpflichtverträge. Dieser Schutz ist an Ihr Dienstverhältnis und die Laufzeit der Betriebshaftpflicht gekoppelt. Besteht bereits ein vergleichbarer Vertrag, hat dieser Vorrang.
Häufige Fragen
Wer ist über die private Haftpflicht mitversichert?
Der Versicherungsschutz besteht für den Betreiber / Inhaber in Form einer Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund.
Wie lange gilt dieser Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht während der Laufzeit der Haftpflichtversicherung, längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses. Die Verträge erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was gilt, wenn bereits ein gleichartiger Vertrag besteht?
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Handelt es sich um eigenständige Verträge?
Ja. Bei der Familien-Privat-Haftpflichtversicherung und der Hundehalter-Haftpflichtversicherung handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge.
Woraus ergibt sich der Umfang des Versicherungsschutzes?
Der Umfang ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen und zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – jeweils innerhalb der gültigen Verbraucherinformationen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023