In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist im Tarif Reha, Pflegeeinrichtungen das Produkt-Haftpflichtrisiko abgesichert: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen – inklusive Regelungen zu Versicherungsbeginn, versichertem Risiko, Versicherungsfall und Umfang.
Gegenstand des Versicherungsschutzes / Allgemeines Produkt-Haftpflichtrisiko:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden gemäß Ziff. 4. dieses Vertragsteils C., soweit diese durch vom Versicherungsnehmer verursacht wurden:
- hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse,
- erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen.
Dieser Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Versichertes Risiko:
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den sich aus der Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein ergebenden Produktions- und Tätigkeitsumfang.
Versicherungsfall:
Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertrages eintretende Schadenereignis gemäß Ziff. 1.1 AHB.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Versichert sind – insoweit abweichend von Ziff. 1.1, Ziff. 7.3 und Ziff. 1.2 AHB – auf Sachmängeln beruhende gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Abnehmer über bestimmte Eigenschaften seiner Erzeugnisse, Arbeiten und Leistungen dafür verschuldensunabhängig einzustehen hat, dass diese bei Gefahrübergang vorhanden sind.
Mängel bei der Beratung über die An- oder Verwendung der vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Erzeugnisse sowie Falschlieferungen stehen Mängeln in der Herstellung oder Lieferung gleich, soweit es sich handelt um:
- Personen- und Sachschäden
- und die daraus entstandenen weiteren Schäden.
Was bedeutet das konkret?
Der Betrieb ist abgesichert, wenn Dritte durch seine Produkte, Arbeiten oder Leistungen einen Schaden erleiden und er dafür gesetzlich haften muss. Der Schutz greift, sobald das Produkt in Umlauf gebracht oder die Arbeit fertiggestellt wurde, und richtet sich nach der im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeit. Auch bestimmte zugesicherte Eigenschaften, fehlerhafte Beratung zur Verwendung sowie Falschlieferungen können erfasst sein – dies dient nur als Lesehilfe und ersetzt nicht den genauen Bedingungstext.
Häufige Fragen
Was ist beim Produkt-Haftpflichtrisiko versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden gemäß Ziff. 4. des Vertragsteils C., soweit diese durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse sowie durch erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Er beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Worauf bezieht sich das versicherte Risiko?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den Produktions- und Tätigkeitsumfang, der sich aus der Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein ergibt.
Was gilt als Versicherungsfall?
Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertrages eintretende Schadenereignis gemäß Ziff. 1.1 AHB.
Sind auch Beratungsmängel und Falschlieferungen erfasst?
Ja. Mängel bei der Beratung über die An- oder Verwendung der hergestellten oder gelieferten Erzeugnisse sowie Falschlieferungen stehen Mängeln in der Herstellung oder Lieferung gleich, soweit es sich um Personen- und Sachschäden und die daraus entstandenen weiteren Schäden handelt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023