In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Reha- und Pflegeeinrichtungen richtet sich der Vertragsbeginn nach den Angaben im Versicherungsschein. Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch von Jahr zu Jahr, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird – hier erfahren Sie, welche Kündigungsfrist dabei gilt.
In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Reha, Pflegeeinrichtungen folgendes für Beginn und Dauer des Vertrages:
- Beginn: siehe Angaben im Versicherungsschein.
- Dauer: Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Was bedeutet das konkret?
Wann Ihr Versicherungsschutz startet, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Danach läuft der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr weiter, solange Sie ihn nicht fristgerecht beenden. Möchten Sie den Vertrag zum Ablauf kündigen, müssen Sie dies rechtzeitig vorher tun.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Beginn des Vertrages richtet sich nach den Angaben im Versicherungsschein.
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Der Vertrag muss spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt werden.
Was passiert, wenn ich nicht kündige?
Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch von Jahr zu Jahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023