In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Reha- und Pflegeeinrichtungen beteiligt sich der Versicherungsnehmer bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes an der Schadenersatzleistung – für die Abwehr unberechtigter Ansprüche besteht dennoch voller Versicherungsschutz. Bei mehreren Selbstbehalten gilt der höchste, und der Versicherungsnehmer bleibt alleiniger Beitragsschuldner.
Im Tarif Reha, Pflegeeinrichtungen gilt für Selbstbehalte:
- Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt.
- Sind unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, so gilt der höchste Selbstbehalt.
- Auf die besonderen Selbstbehalte in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) wird besonders hingewiesen.
Beitrag:
Der Versicherungsnehmer ist der Haftpflichtkasse gegenüber alleiniger Beitragsschuldner.
Was bedeutet das konkret?
Ein Selbstbehalt ist der Anteil, den der Versicherungsnehmer bei einem Schaden selbst trägt. Bis zu dieser vereinbarten Höhe beteiligt er sich an der Schadenersatzleistung. Wehrt sich der Versicherer gegen unberechtigte Ansprüche, ist dieser Schutz weiterhin gewährleistet. Sind mehrere Selbstbehalte vereinbart, kommt der höchste zur Anwendung. Für die Beitragszahlung ist allein der Versicherungsnehmer verantwortlich.
Häufige Fragen
Was ist der Selbstbehalt in der Betriebshaftpflicht für Reha- und Pflegeeinrichtungen?
Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung.
Besteht bei unberechtigten Ansprüchen trotz Selbstbehalt Versicherungsschutz?
Ja. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt.
Welcher Selbstbehalt gilt, wenn mehrere vereinbart sind?
Sind unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, so gilt der höchste Selbstbehalt.
Wer muss den Beitrag zahlen?
Der Versicherungsnehmer ist der Haftpflichtkasse gegenüber alleiniger Beitragsschuldner.
Gibt es besondere Selbstbehalte?
Ja. Auf die besonderen Selbstbehalte in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) wird besonders hingewiesen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023