In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Reha, Pflegeeinrichtungen feste Regeln für die Versicherungssumme privater Haftpflichtrisiken – von der Privathaftpflicht bis zur Tierhalter-Haftpflicht mit einer pauschalen Obergrenze.
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil F. versicherte Schäden (Private Haftpflichtrisiken) beträgt:
Zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen:
- siehe Versicherungsschein
Zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung:
- in Höhe der Versicherungssumme des Betriebs-Haftpflichtrisikos, maximal 15.000.000 EUR pauschal
Was bedeutet das konkret?
Für private Haftpflichtrisiken, die zusätzlich zum betrieblichen Risiko abgesichert sind, gelten eigene Höchstsummen. Wie hoch die Absicherung für Privatpersonen ausfällt, entnehmen Sie dem Versicherungsschein. Bei der Tierhalter-Haftpflicht orientiert sich die Summe an der des Betriebs-Haftpflichtrisikos, endet aber bei einer pauschalen Obergrenze.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind mit dieser Versicherungssumme abgedeckt?
Es handelt sich um die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil F. versicherte Schäden, also die Privaten Haftpflichtrisiken.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für die Privathaftpflicht?
Die Höhe der Versicherungssumme zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Welche Summe gilt für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Sie gilt in Höhe der Versicherungssumme des Betriebs-Haftpflichtrisikos, maximal 15.000.000 EUR pauschal.
Gilt die Versicherungssumme pro Versicherungsfall?
Ja, die genannte Versicherungssumme gilt je Versicherungsfall für die nach Vertragsteil F. versicherten Schäden.