In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Reha- und Pflegeeinrichtungen richtet sich die Versicherungssumme je Versicherungsfall für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko nach dem Versicherungsschein. Zusätzlich gelten Sublimits, sofern die BBR abweichende besondere Versicherungssummen vorsehen.
Versicherungssummen:
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherte Schäden (Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko) beträgt: siehe Versicherungsschein.
Sublimits:
Die vorgenannten Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart, sofern und soweit in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) keine hiervon abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.
Was bedeutet das konkret?
Wie hoch die Versicherungssumme je Versicherungsfall für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko ist, steht in Ihrem Versicherungsschein. Für bestimmte Erweiterungen des Versicherungsschutzes können abweichende, eigene Höchstsummen (Sublimits) gelten. Diese finden Sie in den entsprechenden Bestimmungen der BBR.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe der Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Für welche Schäden gilt die Versicherungssumme?
Sie gilt je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherte Schäden des Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisikos.
Was sind Sublimits?
Sublimits sind besondere, von den vorgenannten Versicherungssummen abweichende Versicherungssummen. Sie gelten, sofern und soweit sie in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) genannt sind.
Gelten die genannten Versicherungssummen immer?
Die vorgenannten Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart, sofern in den genannten Bestimmungen der BBR keine hiervon abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023