In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt für den Tarif Reha, Pflegeeinrichtungen eine festgelegte Versicherungssumme für das Umweltschadens-Risiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme. Hier erfahren Sie, wie sich die Summe je Versicherungsfall auf die versicherten Kosten bezieht und welche Höchstersatzleistung pro Versicherungsjahr gilt.
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil E. versicherte Schäden (Umweltschadens-Risiko) beträgt:
- EUR pauschal für versicherte Kosten (Abweichungen: siehe Versicherungsschein).
Diese Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres.
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden aus dem Umweltschadens-Risiko, die über Vertragsteil E. abgedeckt sind, gibt es eine pauschale Versicherungssumme für die versicherten Kosten. Diese Summe gilt sowohl pro Versicherungsfall als auch als Obergrenze für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres. Die genauen Werte und mögliche Abweichungen entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wofür gilt die Versicherungssumme beim Umweltschadens-Risiko?
Sie gilt je Versicherungsfall für die nach Vertragsteil E. versicherten Schäden (Umweltschadens-Risiko) und bezieht sich pauschal auf die versicherten Kosten.
Gilt die Versicherungssumme auch für ein ganzes Versicherungsjahr?
Ja. Diese Versicherungssumme bildet zugleich die Höchstersatzleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres.
Wo finde ich mögliche Abweichungen von der pauschalen Summe?
Abweichungen von der pauschalen Versicherungssumme für versicherte Kosten sind im Versicherungsschein angegeben.
Nach welchem Vertragsteil ist das Umweltschadens-Risiko versichert?
Das Umweltschadens-Risiko ist nach Vertragsteil E. versichert.