Wer die Beiträge zur Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Reha- und Pflegeeinrichtungen unterjährig zahlt, muss mit einem Ratenzuschlag rechnen: Bei halbjährlicher Zahlweise fallen 3 % an, bei vierteljährlicher Zahlweise 5 %. Hier erfahren Sie, wie sich die gewählte Zahlweise auf Ihren Beitrag auswirkt.
Ratenzuschlag nach Zahlweise:
- Halbjährliche Zahlweise: Zuschlag von 3 %
- Vierteljährliche Zahlweise: Zuschlag von 5 %
Versichertes Risiko
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Beitrag nicht jährlich, sondern in kürzeren Abständen zahlen, erhöht sich der Beitrag um einen prozentualen Aufschlag. Bei halbjährlicher Zahlung sind es 3 %, bei vierteljährlicher Zahlung 5 %. Diese Angabe ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Ratenzuschlag bei halbjährlicher Zahlweise?
Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %.
Wie hoch ist der Ratenzuschlag bei vierteljährlicher Zahlweise?
Bei vierteljährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 5 %.
Für welche Betriebshaftpflichtversicherung gilt dieser Ratenzuschlag?
Der Ratenzuschlag gilt in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Reha, Pflegeeinrichtungen.
Welche Zahlweise ist ohne Zuschlag möglich?
Das hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab. Angegeben sind hier nur die Zuschläge für halbjährliche (3 %) und vierteljährliche (5 %) Zahlweise.