In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Reha- und Pflegeeinrichtungen richtet sich die Unternehmensbeschreibung nach dem Versicherungsschein. Mitversichert sind Arbeiten auf fremden Grundstücken, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen – etwa Außendiensttätigkeiten oder die Auslieferung von Waren.
Unternehmensbeschreibung:
siehe Versicherungsschein
Mitversichert sind Arbeiten auf fremden Grundstücken, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen:
- z. B. Außendiensttätigkeiten
- Auslieferung von Waren
- jedoch keine Montage-, Wartungs-, Reparaturarbeiten o. ä.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Welche Tätigkeit genau abgesichert ist, ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Auch Arbeiten, die außerhalb des eigenen Grundstücks stattfinden, sind grundsätzlich eingeschlossen, solange sie zum versicherten Betrieb gehören. Für bestimmte handwerkliche Arbeiten wie Montage, Wartung oder Reparatur gilt dieser Einschluss jedoch nicht.
Häufige Fragen
Wo finde ich die genaue Unternehmensbeschreibung?
Die maßgebliche Unternehmensbeschreibung ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Sind Arbeiten auf fremden Grundstücken mitversichert?
Ja, Arbeiten auf fremden Grundstücken sind mitversichert, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen.
Welche Tätigkeiten fallen darunter?
Beispielsweise Außendiensttätigkeiten und die Auslieferung von Waren.
Welche Arbeiten sind ausgenommen?
Nicht eingeschlossen sind Montage-, Wartungs-, Reparaturarbeiten o. ä.