In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Reha- und Pflegeeinrichtungen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen und Subunternehmen – auch Kraftfuhrunternehmen – mitversichert. Nicht abgedeckt bleibt jedoch die persönliche Haftpflicht dieser beauftragten Betriebe und ihrer Betriebsangehörigen.
Im Tarif Reha, Pflegeeinrichtungen gilt für die Beauftragung fremder Unternehmen / Subunternehmen folgendes:
Mitversichert:
- die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen / Subunternehmen, auch Kraftfuhrunternehmen.
Nicht versichert:
- die persönliche gesetzliche Haftpflicht der fremden Unternehmen / Subunternehmen / Kraftfuhrunternehmen und ihrer Betriebsangehörigen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Betrieb andere Unternehmen oder Subunternehmen – etwa Kraftfuhrunternehmen – beauftragt, ist Ihre eigene gesetzliche Haftpflicht aus dieser Beauftragung über die Versicherung abgedeckt. Die beauftragten Betriebe selbst und ihre Mitarbeitenden sind dagegen mit ihrer persönlichen Haftpflicht nicht über diesen Vertrag geschützt.
Häufige Fragen
Ist die Beauftragung von Subunternehmen mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen / Subunternehmen, auch Kraftfuhrunternehmen.
Sind auch Kraftfuhrunternehmen erfasst?
Ja. Die Beauftragung fremder Unternehmen / Subunternehmen schließt auch Kraftfuhrunternehmen ein.
Ist die Haftpflicht des beauftragten Unternehmens selbst versichert?
Nein. Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der fremden Unternehmen / Subunternehmen / Kraftfuhrunternehmen ist nicht versichert.
Sind die Betriebsangehörigen der Subunternehmen mitversichert?
Nein. Nicht versichert ist auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Betriebsangehörigen der fremden Unternehmen / Subunternehmen / Kraftfuhrunternehmen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023