In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Reha- und Pflegeeinrichtungen richten sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB) und den Vertragsteilen A bis F – von Produkt-Haftpflicht über Umwelt- und Gewässerschäden bis zu privaten Haftpflichtrisiken.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach:
- den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB);
- diesem Vertragsteil A.;
- dem Vertragsteil B.;
- Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Haftungsrisiko wegen Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen nach dem Zeitpunkt verursacht wurden, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat – Produkt-Haftpflichtrisiko;
- Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil E. für das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil F. für die Privaten Haftpflichtrisiken.
Was bedeutet das konkret?
Welche Leistungen abgesichert sind und welche Pflichten beide Seiten haben, ergibt sich nicht aus einem einzigen Dokument. Maßgeblich sind vielmehr die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB) zusammen mit mehreren Vertragsteilen. Jeder dieser Vertragsteile deckt einen bestimmten Bereich ab – etwa Produktschäden, Umwelt- und Gewässerschäden oder private Haftpflichtrisiken. Im Zweifel lohnt sich also der Blick in den jeweils passenden Vertragsteil.
Häufige Fragen
Welche Dokumente bestimmen den Umfang des Versicherungsschutzes?
Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie die Vertragsteile A., B., C., D., E. und F.
Welcher Vertragsteil regelt das Produkt-Haftpflichtrisiko?
Das Produkt-Haftpflichtrisiko ist in Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. geregelt. Es betrifft Schäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen nach dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Wo sind Umwelt- und Gewässerschäden geregelt?
Das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme) ist in Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. geregelt. Das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme) ist in Vertragsteil E. geregelt.
Welcher Vertragsteil betrifft die privaten Haftpflichtrisiken?
Die privaten Haftpflichtrisiken sind in Vertragsteil F. geregelt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023