In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Gesundheitsfachberufe und Tierpflegeberufe bestimmen sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes nach klar festgelegten Grundlagen – von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bis hin zu den einzelnen Vertragsteilen A bis F für Produkt-, Umwelt- und private Haftpflichtrisiken.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach:
- den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB);
- diesem Vertragsteil A.;
- dem Vertragsteil B.;
- Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Haftungsrisiko wegen Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen nach dem Zeitpunkt verursacht wurden, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat – Produkt-Haftpflichtrisiko;
- Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil E. für das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil F. für die Privaten Haftpflichtrisiken.
Was bedeutet das konkret?
Welche Leistungen der Vertrag umfasst und welche Rechte und Pflichten für beide Seiten gelten, ergibt sich nicht aus einer einzelnen Regelung, sondern aus dem Zusammenspiel mehrerer Dokumente. Grundlage sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die verschiedenen Vertragsteile A bis F. Jeder dieser Teile deckt dabei einen bestimmten Bereich ab – etwa das Produkt-Haftpflichtrisiko, das Umwelt- und Gewässerschadenrisiko oder die privaten Haftpflichtrisiken.
Häufige Fragen
Welche Grundlagen bestimmen den Umfang des Versicherungsschutzes?
Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten bestimmen sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie den Vertragsteilen A. bis F.
Wofür gilt Vertragsteil C.?
Vertragsteil C. gilt in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Produkt-Haftpflichtrisiko. Damit ist das Haftungsrisiko wegen Schäden gemeint, die durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen nach dem Zeitpunkt verursacht wurden, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Welche Vertragsteile decken Umweltrisiken ab?
Vertragsteil D. gilt in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme. Vertragsteil E. gilt für das Umweltschadens-Risiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme.
Wo sind die privaten Haftpflichtrisiken geregelt?
Für die Privaten Haftpflichtrisiken gilt Vertragsteil F.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023