Wenn in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Gesundheitsfachberufe, Tierpflegeberufe fremde Schlüssel oder Codekarten mit Schließfunktion abhandenkommen, sind die notwendigen Kosten für die Erneuerung von Schlüsseln, Code-Karten und Schließanlagen bis zu 100.000 EUR je Schadenereignis abgesichert.
Eingeschlossen ist gemäß Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen.
Versicherungssumme und Selbstbehalt:
- Die Versicherungssumme für Schäden dieser Art ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 100.000 EUR je Schadenereignis.
- Sie steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
- Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Gehen fremde Schlüssel oder Codekarten verloren, die eine Schließfunktion haben, springt der Versicherungsschutz für die dadurch nötig werdenden Erneuerungen ein. Dazu zählen die Schlüssel, die Code-Karten und die betroffenen Schließanlagen. Für solche Fälle gelten eine festgelegte Höchstsumme sowie ein Selbstbehalt, der bei jedem Schadenereignis anfällt.
Häufige Fragen
Welche Schlüssel und Codekarten sind mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Welche Kosten übernimmt der Versicherungsschutz?
Übernommen werden die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 100.000 EUR je Schadenereignis und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 500 EUR.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023