Im Tarif Gesundheitsfachberufe, Tierpflegeberufe der Haftpflichtkasse sind für den Betreiber oder Inhaber zusätzlich eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund als rechtlich selbständige Verträge eingeschlossen – gültig während der Laufzeit und längstens bis zum Ende des Dienstverhältnisses.
Für den Betreiber / Inhaber besteht während der Laufzeit der vorliegenden Haftpflichtversicherung, längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses, als rechtlich selbständige Verträge eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung (für einen Hund).
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus:
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen;
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen.
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge. Sie erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Ergänzend zur Betriebshaftpflicht erhält der Betreiber oder Inhaber zwei eigenständige private Absicherungen: eine für die Familie im Privatbereich und eine für die Haltung eines Hundes. Diese laufen als separate Verträge mit und enden, wenn das Dienstverhältnis oder die Betriebshaftpflicht endet. Besteht bereits ein vergleichbarer eigener Vertrag, hat dieser Vorrang.
Häufige Fragen
Welche privaten Haftpflichtrisiken sind eingeschlossen?
Für den Betreiber / Inhaber bestehen als rechtlich selbständige Verträge eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund.
Wie lange gilt dieser Schutz?
Der Schutz besteht während der Laufzeit der Haftpflichtversicherung, längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses. Die Verträge erlöschen spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was gilt, wenn bereits ein gleichartiger Vertrag besteht?
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Woraus ergibt sich der Umfang des Versicherungsschutzes?
Der Umfang ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen und zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – jeweils innerhalb der gültigen Verbraucherinformationen.
Für wie viele Hunde gilt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung?
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung gilt für einen Hund.