In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist für Gesundheitsfachberufe und Tierpflegeberufe die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Betrieb regenerativer Energieanlagen wie Photovoltaik, Solar oder Mini-Blockheizkraftwerken am versicherten Gebäude mitversichert – inklusive Eigenmontage und mit klar geregelter Versicherungssumme für Vermögensschäden.
Mitversicherter Besitz und Betrieb:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz und Betrieb von Anlagen der regenerativen Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung, die sich an bzw. auf dem versicherten Gebäude und Grundstück befinden. Diese Anlagen dienen zur Erzeugung und Abgabe von Strom, Gas, Wärme und Wasser und der Eigen- oder Fremdversorgung.
Beispiele hierfür sind:
- Photovoltaikanlagen
- Solaranlagen
- Luftwärmeanlagen
- Wasserwärmeanlagen
- Erdwärmeanlagen
- Kleinwindanlagen
- Mini-Blockheizkraftwerke
Nicht versichert:
Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen (§ 3 Nr. 25 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)).
Rückgriffsansprüche:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen gemäß § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Tarifkunden vom 08. November 2006.
Versicherungssumme für Vermögensschäden:
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 500.000 EUR und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Eigenmontage:
Versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage (auch Teilmontage) montiert werden.
Was bedeutet das konkret?
Betreiben Sie am oder auf dem versicherten Gebäude eine Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie – etwa eine Photovoltaikanlage oder ein Mini-Blockheizkraftwerk –, ist die gesetzliche Haftpflicht daraus in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Das gilt auch, wenn Sie die Anlage selbst montiert oder teilmontiert haben. Ausgenommen bleibt jedoch die direkte Stromversorgung von Letztverbrauchern.
Häufige Fragen
Welche regenerativen Anlagen sind mitversichert?
Mitversichert sind unter anderem Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen und Mini-Blockheizkraftwerke, die sich an bzw. auf dem versicherten Gebäude und Grundstück befinden und der Eigen- oder Fremdversorgung dienen.
Ist auch eine selbst montierte Anlage versichert?
Ja. Versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage oder Teilmontage montiert werden.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen (§ 3 Nr. 25 EnWG).
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Vermögensschäden?
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 500.000 EUR und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Sind Rückgriffsansprüche von Netzbetreibern abgedeckt?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen gemäß § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Tarifkunden vom 08. November 2006.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023