In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Gesundheitsfachberufe und Tierpflegeberufe ist das Produkt-Haftpflichtrisiko abgesichert: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse sowie erbrachte Arbeiten und Leistungen. Erfahren Sie, wann der Schutz beginnt, welches Risiko erfasst ist und welche Ansprüche gedeckt sind.
Gegenstand des Versicherungsschutzes / Allgemeines Produkt-Haftpflichtrisiko
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden gemäß Ziff. 4. dieses Vertragsteils C., soweit diese durch vom Versicherungsnehmer
- hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse,
- erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen
verursacht wurden.
Dieser Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Versichertes Risiko
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den sich aus der Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein ergebenden Produktions- und Tätigkeitsumfang.
Versicherungsfall
Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertrages eintretende Schadenereignis gemäß Ziff. 1.1 AHB.
Umfang des Versicherungsschutzes
Versichert sind – insoweit abweichend von Ziff. 1.1, Ziff. 7.3 und Ziff. 1.2 AHB – auf Sachmängeln beruhende gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Abnehmer über bestimmte Eigenschaften seiner Erzeugnisse, Arbeiten und Leistungen dafür verschuldensunabhängig einzustehen hat, dass diese bei Gefahrübergang vorhanden sind.
Mängel bei der Beratung über die An- oder Verwendung der vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Erzeugnisse sowie Falschlieferungen stehen Mängeln in der Herstellung oder Lieferung gleich, soweit es sich handelt um
- Personen- und Sachschäden
- und die daraus entstandenen weiteren Schäden.
Was bedeutet das konkret?
Sinngemäß schützt dieser Teil der Betriebshaftpflicht davor, dass Sie für Schäden haften müssen, die durch Ihre Produkte, Arbeiten oder Leistungen entstehen – etwa an Personen oder Sachen Dritter. Der Schutz greift, sobald das Erzeugnis in Umlauf gebracht oder die Arbeit abgeschlossen ist, und richtet sich nach dem im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeitsumfang. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Was ist im Produkt-Haftpflichtrisiko versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden gemäß Ziff. 4. des Vertragsteils C., soweit sie durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse sowie erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Worauf bezieht sich das versicherte Risiko?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den sich aus der Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein ergebenden Produktions- und Tätigkeitsumfang.
Was gilt als Versicherungsfall?
Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertrages eintretende Schadenereignis gemäß Ziff. 1.1 AHB.
Sind Beratungsmängel und Falschlieferungen mitversichert?
Ja. Mängel bei der Beratung über die An- oder Verwendung der hergestellten oder gelieferten Erzeugnisse sowie Falschlieferungen stehen Mängeln in der Herstellung oder Lieferung gleich, soweit es sich um Personen- und Sachschäden und die daraus entstandenen weiteren Schäden handelt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023