In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Gesundheitsfachberufe und Tierpflegeberufe ergibt sich die Unternehmensbeschreibung aus dem Versicherungsschein. Zusätzlich sind Arbeiten auf fremden Grundstücken mitversichert, sofern sie mit dem versicherten Betrieb zusammenhängen.
Unternehmensbeschreibung:
siehe Versicherungsschein
Mitversichert sind Arbeiten auf fremden Grundstücken, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen (z. B. Außendiensttätigkeiten, Auslieferung von Waren – jedoch keine Montage-, Wartungs-, Reparaturarbeiten o. ä.).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Welche Tätigkeit genau versichert ist, richtet sich nach den Angaben in Ihrem Versicherungsschein. Über den beschriebenen Betrieb hinaus besteht Versicherungsschutz auch für bestimmte Arbeiten, die Sie auf fremden Grundstücken ausführen – etwa im Außendienst oder bei der Warenauslieferung –, solange diese zum versicherten Betrieb gehören. Bestimmte handwerkliche Arbeiten wie Montage, Wartung oder Reparatur sind davon jedoch ausgenommen.
Häufige Fragen
Wo finde ich die genaue Unternehmensbeschreibung?
Die maßgebliche Unternehmensbeschreibung ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Sind Arbeiten auf fremden Grundstücken mitversichert?
Ja, Arbeiten auf fremden Grundstücken sind mitversichert, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen, zum Beispiel Außendiensttätigkeiten oder die Auslieferung von Waren.
Welche Tätigkeiten sind bei Arbeiten auf fremden Grundstücken ausgeschlossen?
Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten oder Ähnliches sind nicht mitversichert.
Für welche Berufsgruppen gilt dieser Tarif?
Der Tarif richtet sich an Gesundheitsfachberufe und Tierpflegeberufe im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse.