Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse regelt im Tarif Gesundheitsfachberufe, Tierpflegeberufe die Versicherungssumme für das Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme. Erfahren Sie, welche pauschale Deckung je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach Vertragsteil D. gilt.
Versicherungssumme für das Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme):
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil D. versicherte Schäden (Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko) beträgt:
- EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Abweichungen: siehe Versicherungsschein)
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden am Gewässer, die nach Vertragsteil D. versichert sind, steht je Versicherungsfall eine pauschale Versicherungssumme zur Verfügung. Diese gilt gemeinsam für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Welcher konkrete Betrag für Sie maßgeblich ist, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein, da abweichende Werte möglich sind.
Häufige Fragen
Für welche Schäden gilt die Versicherungssumme?
Sie gilt für nach Vertragsteil D. versicherte Schäden aus dem Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko.
Gilt die Summe getrennt für einzelne Schadenarten?
Nein, sie gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme gilt je Versicherungsfall.
Wo finde ich abweichende Beträge?
Abweichungen von der pauschalen Versicherungssumme entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.