In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt für Gesundheitsfachberufe und Tierpflegeberufe: Bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 EUR für Vermögensschäden greift keine Jahresmaximierung. Wie sich die Summen darüber hinaus verhalten, erfahren Sie hier.
In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Gesundheitsfachberufe, Tierpflegeberufe folgendes für die Jahresmaximierung:
Keine Jahresmaximierung:
- bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
- bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 EUR für Vermögensschäden
Darüber hinaus:
- Bis zu einer Versicherungssumme von - EUR pauschal für Personen- und Sachschäden gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert.
- Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
Was bedeutet das konkret?
Die Jahresmaximierung legt fest, wie oft die vereinbarte Versicherungssumme innerhalb eines Versicherungsjahres insgesamt zur Verfügung steht. In diesem Tarif steht die Versicherungssumme in einem bestimmten Rahmen ohne Begrenzung der Häufigkeit bereit, oberhalb bestimmter Summen gilt eine mehrfache und schließlich eine einfache Bereitstellung pro Jahr.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Versicherungssumme gilt keine Jahresmaximierung?
Keine Jahresmaximierung gilt bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 EUR für Vermögensschäden.
Wann gilt die Versicherungssumme 2-fach jahresmaximiert?
Bis zu einer Versicherungssumme von - EUR pauschal für Personen- und Sachschäden gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert.
Was gilt für darüber hinaus gehende Summen?
Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen?
Diese Regelungen gelten in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Gesundheitsfachberufe, Tierpflegeberufe.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023