In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Gesundheitsfachberufe und Tierpflegeberufe erfolgen vertragsrelevante Willenserklärungen ausschließlich zwischen dem im Deckblatt genannten Versicherungsnehmer und dem Versicherer – soweit einzelne Vertragsbestimmungen nichts anderes ausdrücklich vorsehen.
Die Abgabe von Willenserklärungen zu diesem Vertrag erfolgt, soweit sich aus einzelnen Vertragsbestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, ausschließlich zwischen dem im Deckblatt genannten Versicherungsnehmer und der Haftpflichtkasse.
Was bedeutet das konkret?
Erklärungen, die den Vertrag betreffen, werden grundsätzlich direkt zwischen dem im Deckblatt genannten Versicherungsnehmer und der Haftpflichtkasse ausgetauscht. Nur wenn eine einzelne Vertragsbestimmung dies ausdrücklich anders regelt, kann davon abgewichen werden.
Häufige Fragen
Zwischen wem werden vertragsrelevante Willenserklärungen abgegeben?
Ausschließlich zwischen dem im Deckblatt genannten Versicherungsnehmer und der Haftpflichtkasse.
Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?
Ja, soweit sich aus einzelnen Vertragsbestimmungen ausdrücklich etwas anderes ergibt.
Wer gilt als Versicherungsnehmer für die Willenserklärungen?
Der im Deckblatt genannte Versicherungsnehmer.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Für den Tarif Gesundheitsfachberufe, Tierpflegeberufe in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse.