In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Gesundheitsfachberufe und Tierpflegeberufe legt eine eigene Versicherungssumme das Umweltschadens-Risiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme fest – inklusive der Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und pro Versicherungsjahr.
Versicherungssumme für das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme):
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil E. versicherte Schäden (Umweltschadens-Risiko) beträgt:
- EUR pauschal für versicherte Kosten (Abweichungen: siehe Versicherungsschein).
Diese Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres.
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden am Umwelt-Risiko, bei denen Sie öffentlich-rechtlich in Anspruch genommen werden, gilt eine eigene Versicherungssumme. Diese ist pro Versicherungsfall pauschal für die versicherten Kosten festgelegt und begrenzt zugleich die gesamte Leistung für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres. Die genauen Werte und mögliche Abweichungen entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wofür gilt diese Versicherungssumme?
Sie gilt je Versicherungsfall für nach Vertragsteil E. versicherte Schäden, also das Umweltschadens-Risiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme.
Wie ist die Versicherungssumme ausgestaltet?
Sie ist pauschal in EUR für versicherte Kosten festgelegt. Abweichungen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Gilt die Summe auch für ein ganzes Versicherungsjahr?
Ja. Die Versicherungssumme bildet zugleich die Höchstersatzleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres.
Wo finde ich die konkreten Beträge?
Die konkreten Werte und mögliche Abweichungen sind in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesen.